Guten Tag,
mein 2. Staatsexamen im Fach Medizin habe ich an einer externen Universität im Herbst 2017 bestanden und möchte gerne mit dem PJ im Mai 2018 am UKE Hamburg beginnen. Dazu würde ich mich gerne auch in Hamburg immatrikulieren. Wie sind die Bewerbungsfristen hierzu und wie läuft die Bewerbung genau ab? Und kann ich trotztdem 1 oder 2 Tertiale an einer anderen deutschen Uni verbringen?
Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Grüßen
Hallo Bertolli,
Für das PJ können Sie sich an der Uni Hamburg innerhalb der Bewerbungsfrist vom 01.12 - 15.01. bewerben. Detaillierte Informationen zur Bewerbung finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf
Wenn Sie an der Uni Hamburg für das PJ immatrikuliert sind, können Sie einzelne Tertiale an anderen deutschen Hochschulen absolvieren. Dafür bewerben Sie sich in der Regel direkt an den anderen Hochschulen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für das PJ können Sie sich an der Uni Hamburg innerhalb der Bewerbungsfrist vom 01.12 - 15.01. bewerben. Detaillierte Informationen zur Bewerbung finden Sie in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf
Wenn Sie an der Uni Hamburg für das PJ immatrikuliert sind, können Sie einzelne Tertiale an anderen deutschen Hochschulen absolvieren. Dafür bewerben Sie sich in der Regel direkt an den anderen Hochschulen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo,
ich habe genau die gleiche Frage und zwar wollte ich für das PJ die Hochschule wechseln.
Die genannte Frist gilt die nur für externe Bewerber oder ist das auch die Frist wenn man die Hochschule wechseln möchte?
Ich habe nicht ganz verstanden wie und wann genau man sich bewerben kann, wenn man die Hochschule für das PJ wechseln möchte.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
marsa
ich habe genau die gleiche Frage und zwar wollte ich für das PJ die Hochschule wechseln.
Die genannte Frist gilt die nur für externe Bewerber oder ist das auch die Frist wenn man die Hochschule wechseln möchte?
Ich habe nicht ganz verstanden wie und wann genau man sich bewerben kann, wenn man die Hochschule für das PJ wechseln möchte.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
marsa
Hallo marsa,
Die genannte Frist gilt nur für Hochschulwechsler/innen. Wenn Sie sich nur für ein Tertial des PJ an der Uni Hamburg bewerben wollen und an Ihrer vorherigen Hochschule immatrikuliert bleiben möchten, gelten andere Informationen: https://www.uke.de/studium-lehre/modell ... ml#id69876
Da ich Sie aber so verstehe, dass Sie die Hochschule für das vollständige PJ wechseln möchten, gilt für Sie die gleiche Antwort wie für Bertolli.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die genannte Frist gilt nur für Hochschulwechsler/innen. Wenn Sie sich nur für ein Tertial des PJ an der Uni Hamburg bewerben wollen und an Ihrer vorherigen Hochschule immatrikuliert bleiben möchten, gelten andere Informationen: https://www.uke.de/studium-lehre/modell ... ml#id69876
Da ich Sie aber so verstehe, dass Sie die Hochschule für das vollständige PJ wechseln möchten, gilt für Sie die gleiche Antwort wie für Bertolli.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo,
auch ich studiere extern Medizin und möchte zum PJ im November 2018 an die Uni Hamburg wechseln.
Werden spezielle Bewerbungsunterlagen benötigt?
Wenn es stimmt, dass nur 10 externe Studenten an der Uni Hamburg aufgenommen werden, nach welchen Auswahlkriterien werden dann diese Plätze vergeben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,
L.K.
auch ich studiere extern Medizin und möchte zum PJ im November 2018 an die Uni Hamburg wechseln.
Werden spezielle Bewerbungsunterlagen benötigt?
Wenn es stimmt, dass nur 10 externe Studenten an der Uni Hamburg aufgenommen werden, nach welchen Auswahlkriterien werden dann diese Plätze vergeben?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen,
L.K.
Hallo L.K.
Für das PJ bewerben Sie sich online über das Bewerbungsportal der Uni Hamburg: www.uni-hamburg.de/online-bewerbung und reichen zusätzlich Nachweise des bestandenen 1. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung und des erfolgreich bestandenen 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung zusammen mit dem ausgedruckten Online-Formular in Papierform ein. Diese Nachweise können bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15.03. bzw. bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15.09. nachgereicht werden.
Die Plätze werden nach dem gleichen Prinzip vergeben, das in dem in meiner obigen Antwort bereits verlinkten Merkblatt für die Vergabe der Plätze für den zweiten Studienabschnitt beschrieben ist: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für das PJ bewerben Sie sich online über das Bewerbungsportal der Uni Hamburg: www.uni-hamburg.de/online-bewerbung und reichen zusätzlich Nachweise des bestandenen 1. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung und des erfolgreich bestandenen 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung zusammen mit dem ausgedruckten Online-Formular in Papierform ein. Diese Nachweise können bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis zum 15.03. bzw. bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis zum 15.09. nachgereicht werden.
Die Plätze werden nach dem gleichen Prinzip vergeben, das in dem in meiner obigen Antwort bereits verlinkten Merkblatt für die Vergabe der Plätze für den zweiten Studienabschnitt beschrieben ist: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... edizin.pdf
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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Hallo,
ich würde gerne zum PJ im November 2018 an die Uni Hamburg wechseln bzw. wenn das nicht geht, gerne ein Tertial an einem der Lehrkrankenhäuser absolvieren. Daher würde es mich interessieren, ob es möglich ist, sich parallel nur für ein Tertial sowie für einen gesamten Hochschulwechsel zu bewerben?
Schon einmal vielen Dank für eine Antwort!
ich würde gerne zum PJ im November 2018 an die Uni Hamburg wechseln bzw. wenn das nicht geht, gerne ein Tertial an einem der Lehrkrankenhäuser absolvieren. Daher würde es mich interessieren, ob es möglich ist, sich parallel nur für ein Tertial sowie für einen gesamten Hochschulwechsel zu bewerben?
Schon einmal vielen Dank für eine Antwort!
Hallo Iko,
Eine parallele Bewerbung für das gesamte PJ und für einzelne Tertiale ist möglich. Wie Sie sich jeweils bewerben, können Sie den obigen Beiträgen sowie den weiterführenden Links entnehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine parallele Bewerbung für das gesamte PJ und für einzelne Tertiale ist möglich. Wie Sie sich jeweils bewerben, können Sie den obigen Beiträgen sowie den weiterführenden Links entnehmen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Hallo,
Ich finde immer wieder folgende Aussage:
"Bei einer Bewerbung zum Praktischen Jahr (PJ) in Medizin gilt als gesonderte Frist zur Nachreichung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung der 15. September, zu einem Sommersemester der 15. März eines Jahres."
Ich schreibe mein Zweites Staatsexamen erst im April 2018, kann ich mich dann erst zum PJ ein Semester später, also zum WS 18/19 bewerben?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Ich finde immer wieder folgende Aussage:
"Bei einer Bewerbung zum Praktischen Jahr (PJ) in Medizin gilt als gesonderte Frist zur Nachreichung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung der 15. September, zu einem Sommersemester der 15. März eines Jahres."
Ich schreibe mein Zweites Staatsexamen erst im April 2018, kann ich mich dann erst zum PJ ein Semester später, also zum WS 18/19 bewerben?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hallo Monty,
Diese Frist (15.09. bzw. 15.03.) ist die Frist zum Nachreichen des Zeugnisses über den bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bei einer Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin. Für die Nachreichung des Zeugnisses über den bestandenen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bei einer Bewerbung für das PJ gilt eine spätere Frist. Diese wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wenn Sie mir schreiben, wo Sie die Information, die Sie zitieren, gefunden haben, sorge ich dafür, dass diese Information korrigiert wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Diese Frist (15.09. bzw. 15.03.) ist die Frist zum Nachreichen des Zeugnisses über den bestandenen Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bei einer Bewerbung für den zweiten Studienabschnitt des Studiengangs Medizin. Für die Nachreichung des Zeugnisses über den bestandenen Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bei einer Bewerbung für das PJ gilt eine spätere Frist. Diese wird Ihnen mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Wenn Sie mir schreiben, wo Sie die Information, die Sie zitieren, gefunden haben, sorge ich dafür, dass diese Information korrigiert wird.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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