Bearbeitet Beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung
Für die Immatrikulation muss ich neben dem ausgefüllten Antrag auch mein Abiturzeugnis "amtlich beglaubigt" einreichen. Das ist jetzt evtl. eine blöde Frage aber ist damit gemeint dass die Kopie, welche ich vom Originaldokument anfertige, beglaubigt werden muss (als Bestätigung dass es sich um eine wirklich Kopie des Originals handelt) oder ist damit gemeint dass das Zeugnis selbst ein "beglaubigtes Zeugnis" sein muss. In letzterem Fall wüsste ich ich nicht ganz was das bedeutet und ob mein Zeugnis so in Ordnung ist.

Zusatzfrage: Ist es in Ordnung die Unterlagen auch direkt in den Briefkasten bei Ihnen zu werfen oder müssen diese zwingend auf dem postalischen Wege übermittelt werden? (Da die Frist bereits am Dienstag abläuft)

MFG
Nico
Re: Beglaubigte Hochschulzugangsberechtigung
Hallo Nico,

eine amtlich beglaubigte Kopie erhalten Sie bei öffentlichen Stellen, die ein Dienstsiegel führen (z. B. Behörden) oder bei Ihrer Schule, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat.
Es handelt sich dabei um eine Kopie des Originals, die auf entsprechende Weise zertifiziert wird - also die Bestätigung, dass es sich um eine wirkliche Kopie des Originals handelt.
Genaue Erklärungen zu den Anforderungen wie Dienstsiegel und Beglaubigungsvermerk finden Sie unter www.uni-hamburg.de/beglaubigung

Ja, Sie können die Unterlagen auch in den großen roten Briefkasten vor dem Gebäude der Alsterterasse 1 einwerfen oder am Service Point im 3. Stock abgeben (Öffnungszeiten siehe https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... nlich.html).

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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