Hallo liebe Mitarbeiter des Campus Centers,
mein Name ist Enisa und ich studiere momentan Pharmazie (Bachelor) in Albanien. Ich würde gerne wissen, ob es möglich ist für die letzten zwei Jahre meines Studiums einen Wechsel zur Universität Hamburg zu vollziehen. Wenn dies möglich ist, könnten Sie mir bitte erklären wie dieser Prozess im Einzelnen aussehen würde?
Eine andere Frage betrifft das Studienkolleg. Ist es für diese Art von Wechsel Pflicht, oder kann man, wenn man ausreichend Deutschkenntnisse vorweisen kann, auch ohne den Studienkolleg diesen Wechsel vollziehen?
Meine Daten:
Name: Enisa Bega
Alter: 19
Universität: University of Albania (UFO)
Studiengang: “Master of Science in Pharmacy” (5 Jahre, zusammenhängend Bachelor & Master)
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus
Enisa Bega
Liebe Enisa,
der Studiengang Pharmazie endet an der Universität Hamburg mit dem Staatsexamen, er wird derzeit nicht im Bachelor-/ Master-System angeboten.
Informationen zum Studiengang Pharmazie finden Sie auf der folgenden Seite:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... 1028795684
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester in Pharmazie ist möglich, wenn für das Semester, für das Sie sich bewerben möchten, Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Für das Wintersemester 2017/18 und für das Sommersemester 2017 war eine Bewerbung möglich. Informationen zu den Bewerbungsmöglichkeiten für zukünftige Bewerbungsverfahren, können Sie zu Beginn einer Bewerbungsfrist (für das SS: 01.12.2017) in den Tabellen des folgenden Dokuments nachschauen: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor.
Für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester (bei ausländischem Studium: in einen vergleichbaren Studiengang,) benötigen Sie bereits für die Bewerbung eine Bescheinigung des Fachbereichs der Uni Hamburg darüber, dass bei Ihnen für den Studiengang Pharmazie anerkennbare Leistungen vorliegen. Vom Fachbereich erhalten Sie auch die Information, für welches Fachsemester Sie sich bewerben sollten. Diesbezügliche Kontaktdaten des Fachbereichs finden Sie hier:
https://www.chemie.uni-hamburg.de/pha/stud_info.html
Die Anerkennung Ihrer ausländischen Studienleistungen erfolgt vorab über das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen unter
https://rp-giessen.hessen.de/soziales/HLPUG
Detaillierte Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester an der Universität Hamburg finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
Da Sie vorher im Ausland studiert haben, haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich zunächst als Studienanfängerin zu bewerben. Als Studienanfängerin können Sie sich jedoch nur zu einem Wintersemester bewerben (1.6.-15.7.) Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein, können Sie sich nach erfolgreicher Immatrikulation, Ihre Studienleistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkennen lassen, sofern diese mit den in Hamburg geforderten Leistungen gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit der Leistungen entscheidet dann das Prüfungsamt für Heilberufe in Hamburg (http://www.hamburg.de/bgv/pharmazie/).
Informationen zur Bewerbung als Studienanfängerin finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Wenn Sie auch Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie (in beiden Fällen) für eine Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation von der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.). uni-assist stellt in dieser Vorprüfungsdokumentation fest, ob die im Ausland erworbene Vorbildung als Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland anerkannt ist und rechnet gleichzeitig Ihre Note in das deutsche Notensystem um. Mit dem Besuch eines Studienkollegs legen internationale Studieninteressierte, die keinen direkten Hochschulzugang in Deutschland über ihren ausländischen Schulabschluss erworben haben, eine Feststellungsprüfung ab, mit der sie dann eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erwerben. Da Sie bereits ausländische Studienzeiten nachweisen können, ist davon auszugehen, dass Sie bereits einen direkten Hochschulzugang haben.
Erste Informationen zur Bewertung Ihres Abschlusses finden Sie in der anabin-Datenbank unter
http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/s ... d_gewaehlt
Weiterführende Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Darüber hinaus müssen Sie als internationale Bewerberin bei der Immatrikulation nachweisen, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Informationen zu den für ein Studium an der Uni Hamburg erforderlichen Deutschkenntnissen und den von der Uni Hamburg akzeptierten Zertifikaten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscente ... nisse.html
Das Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse muss spätestens zum Semesterbeginn eingereicht werden.
Bei einer Bewerbung als Studienanfängerin ist es ratsam, den Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse bereits mit der Bewerbung einzureichen, sofern das möglich ist, da Sie durch den Nachweis besonders guter Kenntnisse der deutschen Sprache Bonuspunkte sammeln, die Ihnen bei der Bewerbung Vorteile bringen können. Informationen zum Bonuspunktesystem für Nicht-EU-BewerberInnen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Mit besten Grüßen,
BK
der Studiengang Pharmazie endet an der Universität Hamburg mit dem Staatsexamen, er wird derzeit nicht im Bachelor-/ Master-System angeboten.
Informationen zum Studiengang Pharmazie finden Sie auf der folgenden Seite:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... 1028795684
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester in Pharmazie ist möglich, wenn für das Semester, für das Sie sich bewerben möchten, Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Für das Wintersemester 2017/18 und für das Sommersemester 2017 war eine Bewerbung möglich. Informationen zu den Bewerbungsmöglichkeiten für zukünftige Bewerbungsverfahren, können Sie zu Beginn einer Bewerbungsfrist (für das SS: 01.12.2017) in den Tabellen des folgenden Dokuments nachschauen: https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor.
Für eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester (bei ausländischem Studium: in einen vergleichbaren Studiengang,) benötigen Sie bereits für die Bewerbung eine Bescheinigung des Fachbereichs der Uni Hamburg darüber, dass bei Ihnen für den Studiengang Pharmazie anerkennbare Leistungen vorliegen. Vom Fachbereich erhalten Sie auch die Information, für welches Fachsemester Sie sich bewerben sollten. Diesbezügliche Kontaktdaten des Fachbereichs finden Sie hier:
https://www.chemie.uni-hamburg.de/pha/stud_info.html
Die Anerkennung Ihrer ausländischen Studienleistungen erfolgt vorab über das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen unter
https://rp-giessen.hessen.de/soziales/HLPUG
Detaillierte Informationen zur Bewerbung in ein höheres Fachsemester an der Universität Hamburg finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ester.html
Da Sie vorher im Ausland studiert haben, haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich zunächst als Studienanfängerin zu bewerben. Als Studienanfängerin können Sie sich jedoch nur zu einem Wintersemester bewerben (1.6.-15.7.) Sollte Ihre Bewerbung erfolgreich sein, können Sie sich nach erfolgreicher Immatrikulation, Ihre Studienleistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkennen lassen, sofern diese mit den in Hamburg geforderten Leistungen gleichwertig sind. Über die Gleichwertigkeit der Leistungen entscheidet dann das Prüfungsamt für Heilberufe in Hamburg (http://www.hamburg.de/bgv/pharmazie/).
Informationen zur Bewerbung als Studienanfängerin finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Wenn Sie auch Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie (in beiden Fällen) für eine Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation von der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni-assist e.V.). uni-assist stellt in dieser Vorprüfungsdokumentation fest, ob die im Ausland erworbene Vorbildung als Hochschulzugangsberechtigung für das Studium in Deutschland anerkannt ist und rechnet gleichzeitig Ihre Note in das deutsche Notensystem um. Mit dem Besuch eines Studienkollegs legen internationale Studieninteressierte, die keinen direkten Hochschulzugang in Deutschland über ihren ausländischen Schulabschluss erworben haben, eine Feststellungsprüfung ab, mit der sie dann eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erwerben. Da Sie bereits ausländische Studienzeiten nachweisen können, ist davon auszugehen, dass Sie bereits einen direkten Hochschulzugang haben.
Erste Informationen zur Bewertung Ihres Abschlusses finden Sie in der anabin-Datenbank unter
http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/s ... d_gewaehlt
Weiterführende Informationen zur Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html
Darüber hinaus müssen Sie als internationale Bewerberin bei der Immatrikulation nachweisen, dass Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Informationen zu den für ein Studium an der Uni Hamburg erforderlichen Deutschkenntnissen und den von der Uni Hamburg akzeptierten Zertifikaten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscente ... nisse.html
Das Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse muss spätestens zum Semesterbeginn eingereicht werden.
Bei einer Bewerbung als Studienanfängerin ist es ratsam, den Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse bereits mit der Bewerbung einzureichen, sofern das möglich ist, da Sie durch den Nachweis besonders guter Kenntnisse der deutschen Sprache Bonuspunkte sammeln, die Ihnen bei der Bewerbung Vorteile bringen können. Informationen zum Bonuspunktesystem für Nicht-EU-BewerberInnen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hluss.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
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