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Auslandsstudium

Verfasst: So 26. Nov 2017, 15:37
von Numivi
Hallo :)
Ich möchte gerne in Australien anfangen Earth Science / Environmental Science zu studieren.
Wie kann ich herausfinden ob mir dieses Studium in Deutschland anerkannt wird? Auch sollte ich zB nach einigen Semestern wieder nach Deutschland wechseln wollen, wie kann ich herausfinden was mir angerechnet werden kann bzw mit welchem deutschen Studiengang das vergleichbar wäre. An der Uni Hamburg gibt es ja Geowissenschaften.
Liebe Grüße

Re: Auslandsstudium

Verfasst: Mo 27. Nov 2017, 16:35
von Campus-Center - BK
Hallo Numivi ,

wenn Ihnen an der Universität Hamburg Leistungen aus Ihrem ausländischen Studium anerkannt werden können, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, sich in ein höheres Fachsemester in den vergleichbaren Studiengang Geowissenschaften zu bewerben. Hierfür benötigen Sie die Bescheinigung des Studienbüros Geowissenschaften darüber, dass anrechenbare Leistungen vorliegen. Diese Bescheinigung müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfrist mit allen anderen geforderten Dokumenten mit Ihrer Bewerbung einreichen. Ob Studienplätze für das höhere Fachsemester in diesem Studiengang angeboten werden, erfahren Sie in den zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung gültigen Informationen zur Onlinebewerbung unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lagen.html

Ob eine Vergleichbarkeit gegeben ist, können Sie auch jetzt schon selber einschätzen, indem Sie die Studieninhalte der beiden Studiengänge miteinander vergleichen.
BSc Geowissenschaften: https://www.geo.uni-hamburg.de/studieng ... s-bachelor

Sie können sich, da Sie einen anderen Studiengang studieren werden, aber auch als Studienanfänger/in in das erste Fachsemester bewerben und sich nach erfolgreicher Immatrikulation Ihre Studienleistungen im Fachbereich verbindlich anerkennen lassen. Hierzu wenden Sie sich nach der Immatrikulation an das Studienbüro Geowissenschaften unter https://www.geo.uni-hamburg.de/de/studi ... buero.html

Wie andere Hochschulen in Deutschland mit der Anerkennung von Studienleistungen verfahren, müssen Sie direkt dort erfragen.

Mit besten Grüßen,
BK