Zweitstudium Humanmedizin/ Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin
Verfasst: Mo 27. Nov 2017, 13:23
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in 2010 Zahnmedizin in Taiwan absolviert. Ich möchte in Deutschland Kieferchirurg werden, dewsegen will ich Humanmedizin studiern. Ich habe mich eigentlich schon zwei mal an meheren Uni beworben, aber war leider nicht sehr erfolgreich. Ich habe heute vormittags mit Studiumberatung telefoniert und wurde informiert, dass meine Situation als Zweitstudium gilt. Ich habe deswegen die folgende Frage:
1. Ob es als Zweitstudium zählt? Ist es unabhängig davon, ob man in Deutschland studiert hat? Oder zählt es auch, wenn das Studium in Deutschland anerkannt ist? Ich habe zwar in Ausland studiert, aber ich bin ziemlich sicher, dass mein Studium in Deutschland anerkannt ist. Sonnst würde ich keine Berufserlaubnis für Zahnmedizin haben, oder ich würde auch nicht erlaubt, Approbation zu beantragen.
2. Ich bin zurzeit schon in UKE als Zahnarzt tätig (Gastarzt). Hilfe das, wenn ich ein Empfehlungsschreiben vom Arbeitegeber oder von den Professoren nachweisen kann? Kann es, so wie es in "Merblatt Nr.9 - Zweitstudium" steht, als die Begründung für " Zwingende Berufliche Gründe" oder "Wissenschaftliche Gründe" dienen?
3. Ich habe eine Bescheinigung von zuständigen Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA Düsseldorf). Darauf nachweist, dass ich vier Semester und Physikum überspringen darf. Bedeutet das, dass ich direkt an Uni Hamburg für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin bewerben darf?
Vielen Dank in Voraus für Ihre Antwort
Shih-Jan Chin
ich habe in 2010 Zahnmedizin in Taiwan absolviert. Ich möchte in Deutschland Kieferchirurg werden, dewsegen will ich Humanmedizin studiern. Ich habe mich eigentlich schon zwei mal an meheren Uni beworben, aber war leider nicht sehr erfolgreich. Ich habe heute vormittags mit Studiumberatung telefoniert und wurde informiert, dass meine Situation als Zweitstudium gilt. Ich habe deswegen die folgende Frage:
1. Ob es als Zweitstudium zählt? Ist es unabhängig davon, ob man in Deutschland studiert hat? Oder zählt es auch, wenn das Studium in Deutschland anerkannt ist? Ich habe zwar in Ausland studiert, aber ich bin ziemlich sicher, dass mein Studium in Deutschland anerkannt ist. Sonnst würde ich keine Berufserlaubnis für Zahnmedizin haben, oder ich würde auch nicht erlaubt, Approbation zu beantragen.
2. Ich bin zurzeit schon in UKE als Zahnarzt tätig (Gastarzt). Hilfe das, wenn ich ein Empfehlungsschreiben vom Arbeitegeber oder von den Professoren nachweisen kann? Kann es, so wie es in "Merblatt Nr.9 - Zweitstudium" steht, als die Begründung für " Zwingende Berufliche Gründe" oder "Wissenschaftliche Gründe" dienen?
3. Ich habe eine Bescheinigung von zuständigen Landesprüfungsamt für Heilberufe (LPA Düsseldorf). Darauf nachweist, dass ich vier Semester und Physikum überspringen darf. Bedeutet das, dass ich direkt an Uni Hamburg für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin bewerben darf?
Vielen Dank in Voraus für Ihre Antwort
Shih-Jan Chin