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Wartesemester bei Zweitstudienbewerber

Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 19:36
von p12
Hallo Studienberatungsteam,

ich interessiere mich derzeit für ein Zweitstudium im Fach B.Sc. Psychologie bei Ihnen. Die Besonderheit bei dem Bewerbungsverfahren an der Uni Hamburg, besteht ja in der Tatsache, dass der Zweitstudienbewerber die Wahl zwischen Abiturnote und Abschlussnote des Erststudiums hat, um einen Studienplatz nach N.C. zu erhalten. Zum Bewerbungsverfahren beim Zweitstudium habe ich bezüglich dem Thema Wartesemester noch zwei Fragen:

1.) Ich studiere derzeit an einer privaten staatlich anerkannten Hochschule. Geht man davon aus, dass der N.C. für Psychologie bei 1,4 liegt und meine Hochschulabschlussnote bei 1,6 liegt, ist zu vermuten, dass ich auf Anhieb keinen Studienplatz bekomme. Ist es in diesem Fall möglich, sofern eine sofortige Zulassung nicht möglich war, Wartesemester wie bei einer Erstbewerbung mit der Abitnurnote zu "sammeln"?

2.)Nimmt man an, dass meine Hochschulnote schlechter als meine Abiturnote war. Ist es möglich nach Abschluss des Erststudiums sich mit der früheren Abiturnote zu bewerben, und Wartesemester gutgeschrieben zu bekommen, falls man nicht sofort zugelassen wird?

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Re: Wartesemester bei Zweitstudienbewerber

Verfasst: Mo 4. Dez 2017, 19:50
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo p12,

Vorab grundsätzlich zur Wartezeit: Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung, man darf allerdings währenddessen an keiner staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sein (sieh Hinweis unten), da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Bei Wartezeitgleichheit entscheidet das Los. Die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit beträgt für die Universität Hamburg 10 Semester. Wartezeit wird bei der Bewerbung nicht auf den Notenschnitt „angerechnet“, sondern man kann entweder nach der Durchschnittsnote über die Leistungsliste oder nach der Wartezeit über die Wartezeitliste zugelassen werden. Dabei werden in den Bachelorstudiengängen 90% der Studienplätze über die Leistungsliste und 10% über die Wartezeit vergeben. Detaillierte Informationen zur Auswahl nach Durchschnittsnote und nach Wartezeit finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html

Und nun zu Ihren konkreten Fragen:

1.) Auch nach dem Abschluss des Erststudiums sammeln Sie wieder Wartezeit - diese wird, wenn Sie sich mit der Abschlussnote des Erststudiums bewerben, ab dem Abschluss dieses Studiums gezählt.

2.) Auch nach Abschluss eines Erststudiums können Sie sich mit Ihrer Abiturnote bewerben - dies scheint mir von Ihren Angaben her für Sie auch der sinnvollere Weg zu sein, da Sie einerseits schreiben, dass Ihre Abiturnote besser war und andererseits schreiben, dass Sie an einer privaten Hochschule studiert haben. Wie oben beschrieben, sammeln Sie auch während des Studiums an einer privaten Hochschule Wartezeit - nur ein Studium an einer staatlichen deutschen Hochschule gilt nicht als Wartezeit. (siehe Hiweis unten) Eine Bewerbung mit Ihrer Abiturnote scheint mir daher sowohl in Hinsicht auf eine Zulassung über die Leitungsliste als auch hinsichtlich einer Zulassung über die Wartezeit erfolgversprechender zu sein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling

Re: Wartesemester bei Zweitstudienbewerber

Verfasst: Di 26. Nov 2019, 13:44
von Campus-Center - Thomas Walter
Hinweis zur geänderten Wartezeitregelung

Wartezeit sammelt man automatisch ab dem Datum der Hochschulzugangsberechtigung (i.d.R. Abitur), man darf allerdings währenddessen nicht an
  • einer deutschen staatlichen Hochschule,
  • einer staatlich anerkannten privaten Hochschule oder Fernhochschule
eingeschrieben sein. Diese Semester werden nicht als Wartesemester gewertet.