Hallo,
leider bin ich als allein Erziehende Mutter plus Nebenjob doch völlig überfordert mit meinem Studium BA Lehramt an Gymnasien. Deshalb muss ich das Studium (begonnen zum WS/17) bereits wieder abbrechen.
Meine Fragen:
1. An wen muss ich mich hierfür wenden? Kann ich das schriftlich oder telefonisch machen?
2. bekomme ich die Studiengebühren wenn nicht ganz, zum Teil zurück gezahlt?
Liebe Grüße
Nadine
Liebe Nadine,
eine Exmatrikulation aus dem aktuellen Semester ist tagesaktuell möglich. Hierfür benötigen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Exmatrikulationsantrag (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lation.pdf) und den Studierendenausweis.
Wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen während der Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten im Campus-Center vorbei kommen, kann Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt werden.
Hier finden Sie die Sprechzeiten der Fachdienste im Campus-Center:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html
Die Kosten für Ihr SemesterTicket können Sie gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) und Abgabe des SemesterTickets (Original) durch die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen. Hierfür wenden Sie sich an die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg GmbH: http://www.s-bahn-hamburg.de/s_hamburg/ ... elle.shtml
Wenn Sie Ihr Studium wegen Kindererziehung unterbrechen wollen, können Sie sich ohne erneute Bewerbung (bis zu einer Dauer von drei Jahren) wieder in den gleichen Studiengang einschreiben.
Sollten Sie mit Ihrer Entscheidung doch noch unsicher sein und sich vielleicht weitere Beratung wünschen, können Sie gerne in die offene Sprechstunde der Zentralen Studienberatung ins Campus-Center kommen. (siehe oben: Sprechzeiten der Fachdienste)
Mit besten Grüßen,
BK
eine Exmatrikulation aus dem aktuellen Semester ist tagesaktuell möglich. Hierfür benötigen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Exmatrikulationsantrag (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lation.pdf) und den Studierendenausweis.
Wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen während der Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten im Campus-Center vorbei kommen, kann Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt werden.
Hier finden Sie die Sprechzeiten der Fachdienste im Campus-Center:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html
Die Kosten für Ihr SemesterTicket können Sie gegen Vorlage der Exmatrikulationsbescheinigung (Kopie) und Abgabe des SemesterTickets (Original) durch die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg anteilig für den noch verbleibenden Nutzungszeitraum erstatten lassen. Hierfür wenden Sie sich an die Fahrgeldstelle der S-Bahn Hamburg GmbH: http://www.s-bahn-hamburg.de/s_hamburg/ ... elle.shtml
Wenn Sie Ihr Studium wegen Kindererziehung unterbrechen wollen, können Sie sich ohne erneute Bewerbung (bis zu einer Dauer von drei Jahren) wieder in den gleichen Studiengang einschreiben.
Sollten Sie mit Ihrer Entscheidung doch noch unsicher sein und sich vielleicht weitere Beratung wünschen, können Sie gerne in die offene Sprechstunde der Zentralen Studienberatung ins Campus-Center kommen. (siehe oben: Sprechzeiten der Fachdienste)
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg