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Exmatrikulationsbescheinigung kopieren oder beglaubigen ?

Verfasst: Fr 15. Dez 2017, 21:29
von frageboy12
Guten Tag,
ich habe mich erfolgreich an meiner vorherigen UNI exmatrikuliert und heute eine Exmatrikulationsbescheinigung bekommen. Mir ist bewusst, dass ich für die Immatrikulation an der UNI HH eine Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen muss. Das Problem ist, dass ich nur eine Bescheinigung von meiner UNI bekommen habe. Reicht eine einfache Kopie oder muss ich zur Beglaubigung zum Ratshaus ? Dieselbe Frage gilt auch für das Vorzeigen beim Bafög Amt und bei der Kindergeldkasse. Reicht eine Kopie oder beglaubigen ?

Liebe Grüße

Re: Exmatrikulationsbescheinigung kopieren oder beglaubigen ?

Verfasst: Mo 18. Dez 2017, 08:57
von Campus-Center - Birte Schelling
Hallo frageboy12,

Für die Vorlage an der Uni Hamburg reicht eine einfache Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung aus. Ob dem BAföG-Amt und der Familienkasse ebenfalls eine einfache Kopie ausreicht, müssen Sie direkt bei den beiden Einrichtungen erfragen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling