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Universitätswechsel während des Studiums

Verfasst: Fr 5. Jan 2018, 14:07
von AnneThein
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage zum Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik. Ich komme aus Trier und würde zum Wintersemester diesen Jahres gerne anfangen Lehramt für Sonderpädagogik zu studieren. Da dieser Studiengang jedoch nicht in Trier angeboten wird, ich aber gerne noch in Trier bleiben würde, habe ich mich nach Alternativen umgehört. Ich habe mittlerweile öfter gesagt bekommen, man könne auch zwei Jahre lang in Trier Lehramt studieren und anschließend an eine andere Uni wechseln, wo der Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik angeboten wird. Ich habe mich bereits an die Zentrale Studienberatung der Universität Trier gewandt, wo mir gesagt wurde, ich müsse mich an die Uni wenden, an die ich nach den zwei Jahren Lehramtsstudium in Trier wechseln würde, da es wohl von Universität zu Universität unterschiedlich ist, ob die zwei Jahre Lehramtsstudium an der neuen Uni so übernommen werden würden, sodass man den Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik ohne Weiteres fortführen könnte. Meine Frage ist daher, ob ich nach zwei Jahren Lehramtsstudium in Trier an die Universität Hamburg wechseln könnte, wo mir das angefangene Studium angerechnet werden würde, sodass ich dort weiter Lehramt für Sonderpädagogik studieren könnte.
Ich bedanke mich im Voraus und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit einem freundlichen Gruß
Anne Thein

Re: Universitätswechsel während des Studiums

Verfasst: Fr 5. Jan 2018, 19:12
von Campus-Center - Birte Schelling
Liebe Frau Thein,

Ob Ihnen ein Lehramtsstudium an der Uni Trier auf ein Studium des Lehramts für Sonderpädagogik an der Uni Hamburg angerechnet werden würde, lässt sich nicht im Allgemeinen beantworten, da dies davon abhängt, was Sie genau an der Uni Trier studieren würden.

Leistungen aus einem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies in Bezug auf die Leistungen, die Sie in Trier erbringen würden, der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des Studiengangs Lehramt für Sonderpädagogik anschauen. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft, Behindertenpädagogik (das Fach ist an der Uni Hamburg ein Teil des erziehungswissenschaftlichen Studiums) und Ihres gewünschten Unterrichtsfachs: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html Wenn Sie in Trier einen nicht sonderpädagogischen Lehramtsstudiengang studieren würden, sollten Sie im Sinne der Anrechenbarkeit eher den allgemeinen erziehungswissenschaftlichen Teil und ein Unterrichtsfach mit Vorrang studieren.

Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling