Ich brauche Informationen über den Empfang und die Dokumente, die benötigt werden. Wie soll ich handeln? Was ist für die Zulassung erforderlich?
Und auch würde ich mich nach dem Studienkolleg erkundigen.
Hallo Elia Topuzian,
Um Ihnen Ihre Frage beantworten zu können, müsste ich wissen, für welchen Studiengang der Fakultät für BWL Sie sich bewerben möchten. Eine Übersicht der Studiengänge der Fakultät finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rt=&index= Bitte nennen Sie auch den Abschluss des Studiengangs, für den Sie sich bewerben möchten.
Darüber hinaus müsste ich wissen, ob Sie die Staatsbürgerschaft eines EU- oder eines Nicht-EU-Staats
besitzen und ob Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder in einem anderen Land erworben haben.
Ob Ihre Schulbildung als Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland ausreicht, können Sie selbständig über die folgende Datenbank recherchieren: http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/s ... d_gewaehlt Sollte Ihre Schulbildung nicht als Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland ausreichen, haben Sie die Möglichkeit, in Deutschland vorbereitend ein Studienkolleg zu besuchen und dort eine Feststellungsprüfung abzulegen, und darüber eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Informationen zum Studienkolleg Hamburg finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mburg.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Um Ihnen Ihre Frage beantworten zu können, müsste ich wissen, für welchen Studiengang der Fakultät für BWL Sie sich bewerben möchten. Eine Übersicht der Studiengänge der Fakultät finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rt=&index= Bitte nennen Sie auch den Abschluss des Studiengangs, für den Sie sich bewerben möchten.
Darüber hinaus müsste ich wissen, ob Sie die Staatsbürgerschaft eines EU- oder eines Nicht-EU-Staats
besitzen und ob Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder in einem anderen Land erworben haben.
Ob Ihre Schulbildung als Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland ausreicht, können Sie selbständig über die folgende Datenbank recherchieren: http://anabin.kmk.org/no_cache/filter/s ... d_gewaehlt Sollte Ihre Schulbildung nicht als Hochschulzugangsberechtigung für Deutschland ausreichen, haben Sie die Möglichkeit, in Deutschland vorbereitend ein Studienkolleg zu besuchen und dort eine Feststellungsprüfung abzulegen, und darüber eine Hochschulzugangsberechtigung zu erwerben. Informationen zum Studienkolleg Hamburg finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mburg.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Könnten Sie mir bitte noch einmal der dritte Link absenden?
Ich kann ihn nicht aufmachen.
Mit freundlichen Grüssen,
Elia Topuzian.
Könnten Sie mir bitte noch einmal der dritte Link absenden?
Ich kann ihn nicht aufmachen.
Mit freundlichen Grüssen,
Elia Topuzian.
Hallo Elia Topuzian,
Hier der Link: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mburg.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Hier der Link: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mburg.html
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Sehr geehrte Birte Schelling, könnten Sie mir bitte auf einige meine Frage antworten?
1)Jetzt lerne ich in der 11. Klasse im Lyzeum und werde es am 31. Mai beenden. Dann muss ich hier meine Prüfungen ablegen(ca. von 1 bis 10 Juni) Wie ich schon geschrieben habe, möchte ich im Studienkolleg studieren. Und habe genau gesehen, dass meine Aufnahmeprüfung auf 31. Mai fällt.(W-kurs) Was könnten Sie mir raten?
Muss ich zuerst meine Prüfungen hier ablegen und dann mit meinen Noten der Prüfungen nach Deutschland fahren oder muss ich zuerst Aufnahmeprüfung im Studienkolleg ablegen? Oder ist es egal?
2) Können Sie mir beim Wohnen helfen, wenn ich zum Studium komme oder muss ich selbst dafür sorgen?
3)Könnten Sie mir dann eine Einladung schicken, damit ich ein Visum eröffnen kann?
Mit freundlichen Grüßen,
Elia Topuzian.
1)Jetzt lerne ich in der 11. Klasse im Lyzeum und werde es am 31. Mai beenden. Dann muss ich hier meine Prüfungen ablegen(ca. von 1 bis 10 Juni) Wie ich schon geschrieben habe, möchte ich im Studienkolleg studieren. Und habe genau gesehen, dass meine Aufnahmeprüfung auf 31. Mai fällt.(W-kurs) Was könnten Sie mir raten?
Muss ich zuerst meine Prüfungen hier ablegen und dann mit meinen Noten der Prüfungen nach Deutschland fahren oder muss ich zuerst Aufnahmeprüfung im Studienkolleg ablegen? Oder ist es egal?
2) Können Sie mir beim Wohnen helfen, wenn ich zum Studium komme oder muss ich selbst dafür sorgen?
3)Könnten Sie mir dann eine Einladung schicken, damit ich ein Visum eröffnen kann?
Mit freundlichen Grüßen,
Elia Topuzian.
Hallo Elia Topuzian,
Sie können sich für das Studienkolleg erst dann bewerben, wenn Sie den Schulabschluss in Ihrem Heimatland vollständig erworben haben. Wenn Sie Ihre Prüfungen für den Schulabschluss also erst im Juni ablegen, können Sie sich für nicht für das Semester des Studienkollegs, das im August 2018 beginnt bewerben, da die Bewerbungsfrist für das Semester schon vom 01.02.2018 bis 31.03.2018 läuft und Sie, wenn ich Sie richtig verstehe, zu diesem Zeitpunkt noch keinen Schulabschluss haben. Eine Bewerbung für das Studienkolleg wäre dann erst in der Frist im August/September 2018 möglich, der Beginn des Unterrichts wäre dann im Januar 2019.
Um eine Wohnung müssen Sie sich selbst kümmern, wenn Sie an der Uni Hamburg studieren. Das Studierendenwerk Hamburg vergibt Zimmer in Wohnheimen für Studierende. Erste Informationen zum Wohnen in Hamburg finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ohnen.html
Wenn Sie das Studienkolleg besuchen werden, bevor Sie an der Uni Hamburg studieren, müssen Sie eine Visum zur Studienvorbereitung beantragen. Dazu benötigen Sie keine Einladung einer Universität. Informationen zur Beantragung eines Visums finden Sie in der folgenden Broschüre: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ermits.pdf Sie sollten sich frühzeitig um die Beantragung des Visums kümmern, da der Prozess häufig einen längere Zeit in Anspruch nimmt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sie können sich für das Studienkolleg erst dann bewerben, wenn Sie den Schulabschluss in Ihrem Heimatland vollständig erworben haben. Wenn Sie Ihre Prüfungen für den Schulabschluss also erst im Juni ablegen, können Sie sich für nicht für das Semester des Studienkollegs, das im August 2018 beginnt bewerben, da die Bewerbungsfrist für das Semester schon vom 01.02.2018 bis 31.03.2018 läuft und Sie, wenn ich Sie richtig verstehe, zu diesem Zeitpunkt noch keinen Schulabschluss haben. Eine Bewerbung für das Studienkolleg wäre dann erst in der Frist im August/September 2018 möglich, der Beginn des Unterrichts wäre dann im Januar 2019.
Um eine Wohnung müssen Sie sich selbst kümmern, wenn Sie an der Uni Hamburg studieren. Das Studierendenwerk Hamburg vergibt Zimmer in Wohnheimen für Studierende. Erste Informationen zum Wohnen in Hamburg finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ohnen.html
Wenn Sie das Studienkolleg besuchen werden, bevor Sie an der Uni Hamburg studieren, müssen Sie eine Visum zur Studienvorbereitung beantragen. Dazu benötigen Sie keine Einladung einer Universität. Informationen zur Beantragung eines Visums finden Sie in der folgenden Broschüre: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ermits.pdf Sie sollten sich frühzeitig um die Beantragung des Visums kümmern, da der Prozess häufig einen längere Zeit in Anspruch nimmt.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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