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Zahnmedizin ohne Abitur

Verfasst: Mo 8. Jan 2018, 23:10
von B.Yld
Hallo :)

ich hab meine Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellte im Jahre 2014 im Sommer erfolgreich abgeschlossen und arbeite seitdem in der Zahnmedizin weiter. Ich habe kein Abitur und möchte aber Zahnmedizin - KFO studieren.

Ist dies möglich ohne Abitur ?
Kann ich mich auch für ein Studium in einem anderen Bereich bewerben als für die Zahnmedizin?

Liebe Grüße

Re: Zahnmedizin ohne Abitur

Verfasst: Di 9. Jan 2018, 14:31
von Campus-Center - BK
Hallo B.Yld,

eine Möglichkeit, sich für den Studiengang Zahnmedizin bewerben zu können, ist der Hochschulzugang für Berufstätige ohne Abitur. Für diesen Hochschulzugang müssen Sie eine Eingangsprüfung absolvieren. Bewerbungsfrist für die Eingangsprüfung ist jedes Jahr vom 1. Februar bis 1. März. Die Voraussetzung zur Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und anschließend drei Jahre Berufstätigkeit in Vollzeit (bis Ende der Bewerbungsfrist für die Eignungsprüfung). Die Eingangsprüfung kann für jeden Studiengang, der an der Universität Hamburg angeboten wird, absolviert werden.

Informationen zum Hochschulzugang für Berufstätige finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html

Mit bestandener Eingangsprüfung erhalten Sie jedoch nicht automatisch einen Studienplatz, sondern "lediglich" eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für einen bestimmten Studiengang wie bspw. Zahnmedizin an der Universität Hamburg. Mit der Endnote der Eingangsprüfung können Sie sich schließlich in der Bewerbungsfrist vom 1. Juni- 15. Juli um einen Studienplatz an der Universität Hamburg über das bundesweite Vergabeverfahren medizinischer Studiengänge über Hochschulstart bewerben. Hierbei muss man jedoch beachten, dass die Studiengänge nicht zulassungsfrei sind. Das bedeutet, Sie müssen eine bestimmte Note erreichen (in Ihrem Fall wäre es die Note der §38-Eingangsprüfung).

Alternativ: Berufstätige, die aufbauend auf ihrer Berufsausbildung eine Fortbildungsprüfung abgeschlossen haben, erlangen mit der Fortbildungsprüfung die Berechtigung zum Studium in grundständigen Studiengängen, d.h. eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Dies gilt für Fortbildungen, die ca. einen Stundenumfang von 400 Unterrichtsstunden umfassen (z.B. Meister oder Fachwirt). Ist das bei Ihnen jedoch nicht der Fall, oder?

Informationen zum Auswahlverfahren von Hochschulstart und der Universität Hamburg für den Studiengang Zahnmedizin finden Sie im folgenden Dokument zusammengefasst: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... lstart.pdf

Wohnen Sie in Hamburg oder in der näheren Umgebung? Wenn ja, sollten Sie das Angebot einer Kleingruppenberatung für Studieninteressierte ohne Abitur wahrnehmen. Die Beratung wird in regelmäßigen Abständen von der Zentralen Studienberatung angeboten.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tung#38#38


Mit besten Grüßen,
BK