Liebes Campus-Center-Team,
ich hab zum Wintersemester 16/17 einen zweiten Studiengang im Sinne eines Doppelstudiums aufgenommen. Nun überlege ich, diesen Studiengang noch einmal zu wechseln.
Kann ich zu diesem Zweck "einfach" den zuletzt begonnenen Studiengang wechseln, also entsprechend dem Vorgehen bei einem Fachwechsel ohne Doppelstudium?
Oder muss ich, wie für die Zulassung zum Doppelstudium, Gutachten der beteiligten Fakultäten einholen?
Ich interessiere mich für einen B.Sc.-Studiengang (Physik).
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hallo Presenilin1,
wenn Sie im Rahmen eines Doppelstudiums einen der Studiengänge wechseln möchten, müssen Sie erneut einen Antrag auf ein Doppelstudium für die neue Kombination stellen. Die Bewertung der Fakultäten bezieht sich nicht darauf, ob Ihnen als Person ein Doppelstudium zugetraut wird, sondern darauf, ob die betreffenden Studiengänge im Rahmen eines Doppelstudiums studierbar sind, daher kann die Bewertung bei einer neuen Kombination anders ausfallen als bei Ihrem vorherigen Antrag.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
wenn Sie im Rahmen eines Doppelstudiums einen der Studiengänge wechseln möchten, müssen Sie erneut einen Antrag auf ein Doppelstudium für die neue Kombination stellen. Die Bewertung der Fakultäten bezieht sich nicht darauf, ob Ihnen als Person ein Doppelstudium zugetraut wird, sondern darauf, ob die betreffenden Studiengänge im Rahmen eines Doppelstudiums studierbar sind, daher kann die Bewertung bei einer neuen Kombination anders ausfallen als bei Ihrem vorherigen Antrag.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrte Fr. Schellling,
vielen Dank für die Antwort! Ist denn für den Fall, dass der Antrag auf Doppelstudium in der neuen Konstellation nicht anerkannt wird bzw. ich die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen kann, gewährleistet, dass ich die bisherige Kombination weiterstudieren kann? Also ich "verliere" nicht den einen Studiengang, falls der Wechsel nicht erfolgreich ist?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für die Antwort! Ist denn für den Fall, dass der Antrag auf Doppelstudium in der neuen Konstellation nicht anerkannt wird bzw. ich die entsprechenden Nachweise nicht vorlegen kann, gewährleistet, dass ich die bisherige Kombination weiterstudieren kann? Also ich "verliere" nicht den einen Studiengang, falls der Wechsel nicht erfolgreich ist?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Hallo Presenilin1,
Das ist sicher gestellt. Sie erhalten erst dann das Angebot, den Studienplatz im neuen Studiengang anzunehmen, wenn Sie dafür zugelassen werden konnten und Ihr Antrag auf das Doppelstudium bewilligt wurde. Wenn Sie den Platz dann annehmen, werden Sie zum neuen Studiengang umgeschrieben. Anderenfalls behalten Sie den Platz im alten Studiengang.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Das ist sicher gestellt. Sie erhalten erst dann das Angebot, den Studienplatz im neuen Studiengang anzunehmen, wenn Sie dafür zugelassen werden konnten und Ihr Antrag auf das Doppelstudium bewilligt wurde. Wenn Sie den Platz dann annehmen, werden Sie zum neuen Studiengang umgeschrieben. Anderenfalls behalten Sie den Platz im alten Studiengang.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Hallo Presenilin1,
Meine vorherige Antwort an Sie war missverständlich, daher muss ich noch einmal ergänzen: Auch wenn Ihr Antrag auf das Doppelstudium abgelehnt wird, nehmen Sie am Auswahlverfahren für den neuen Studiengang teil. Sollten Sie für den neuen Studiengang zugelassen werden, Ihr Antrag auf Doppelstudium aber abgelehnt werden, müssen Sie dann entscheiden, ob Sie den Platz im neuen Studiengang annehmen und sich für die beiden alten Studiengänge exmatrikulieren lassen oder die Plätze in Ihren beiden alten Studiengänge behalten. Aus dem Zulassungsbescheid für den neuen Studiengang wird allerdings die Entscheidung bezüglich des Antrags auf das Doppelstudium nicht deutlich, daher sollten Sie, wenn Sie eine Zulassung erhalten, bevor Sie den Platz annehmen, nachfragen, wie bezüglich Ihres Antrags entschieden wurde. Das können Sie über das folgende Kontaktformular tun: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Meine vorherige Antwort an Sie war missverständlich, daher muss ich noch einmal ergänzen: Auch wenn Ihr Antrag auf das Doppelstudium abgelehnt wird, nehmen Sie am Auswahlverfahren für den neuen Studiengang teil. Sollten Sie für den neuen Studiengang zugelassen werden, Ihr Antrag auf Doppelstudium aber abgelehnt werden, müssen Sie dann entscheiden, ob Sie den Platz im neuen Studiengang annehmen und sich für die beiden alten Studiengänge exmatrikulieren lassen oder die Plätze in Ihren beiden alten Studiengänge behalten. Aus dem Zulassungsbescheid für den neuen Studiengang wird allerdings die Entscheidung bezüglich des Antrags auf das Doppelstudium nicht deutlich, daher sollten Sie, wenn Sie eine Zulassung erhalten, bevor Sie den Platz annehmen, nachfragen, wie bezüglich Ihres Antrags entschieden wurde. Das können Sie über das folgende Kontaktformular tun: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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