Sperrung von Studiengängen

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Melanie Möller
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Registriert: Fr 3. Jul 2015, 12:38

Bearbeitet Sperrung von Studiengängen

Beitrag von Melanie Möller »

Guten Tag,
ich wollte mich erkundigen, was passiert wenn man einen Studiengang ablehnt. Ich habe gerade mein Abitur mit einem Schnitt von 1,0 gemacht.
Nun bin ich mir aber noch nicht sicher, ob ich lieber in Richtung Linguistik oder Medizin gehen möchte. Für die Entscheidungsfindung möchte ich die nächsten Monate in Form von Beratungen und Praktika nutzen, um mich dann zum Sommersemester hin zu bewerben. Ich habe bei meiner Recherche im Internet festgestellt, dass in Hamburg Studienplätze in Medizin nur mit Wartesemestern vergeben werden, selbst wenn man einen Abi- Durchschnitt von 1,0 hat. Ich würde mich daher für den Fall, dass ich mich für den Zweig Medizin entscheide, gerne schon durch eine Bewerbung um einen Medizin-Studienplatz bewerben, um dann schon ein Wartesemester auf dem Konto zu haben.

Jetzt meine Frage:
Was passiert, wenn ich sofort diesen Studienplatz für Medizin bekomme, ich mich aber noch nicht endgültig entschieden habe -> also den Studienplatz nicht antrete / die Ausschlussfrist verstreichen lasse? Werde ich dann für das nächste Semester oder überhaupt für eine Studienplatzbewerbung in Hamburg gesperrt. Wenn ja, nur für Medizin, oder auch für Linguistik oder einen anderen Studiengang aus dem Bereich der Biologie? Oder kann ich mich mit den gleichen Chancen für alle Fachrichtungen zum Sommersemester 2016 hin wieder bewerben?

Vielen Dank
Melanie Möller
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Sperrung von Studiengängen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe Frau Möller,

Eine Zulassung für Medizin an der Universität Hamburg ist auch dann möglich, wenn Sie keine Wartesemester vorzuweisen haben. Detaillierte Informationen zur Bewerbung über hochschulstart.de und dem Auswahlverfahren von hochschulstart.de bzw der Universität Hamburg, falls Sie nicht direkt einen Studienplatz über die Abiturbesten- oder Wartezeitquote erhalten, finden Sie in dem folgenden Merkblatt: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... lstart.pdf

Wartezeit sammeln Sie automatisch ab Abiturdatum, Sie dürfen allerdings währenddessen an keiner deutschen oder ausländischen Hochschule eingeschrieben sein. Um Wartezeit angerechnet zu bekommen, müssen Sie sich daher nicht bereits beworben haben. Wenn Sie also nicht vorhaben, im Wintersemester 2015/16 ihr Studium aufzunehmen, müssen Sie sich jetzt noch nicht bewerben. Zum Sommersemester 2016 können Sie sich an der Uni Hamburg allerdings weder für Medizin, noch für einen Bachelorstudiengang im Bereich der Sprachwissenschaft bewerben, da zum Sommersemester in diesen Studiengängen an der Uni Hamburg nicht zugelassen wird. Ihre nächste Möglichkeit des Studienbeginns wäre dann das Wintersemester 2016/17.

Eine "Sperrung" für die Bewerbung für bestimmte Studiengänge aufgrund dessen, dass ein Studienplatz nicht angenommen wurde, gibt es an der Uni Hamburg nicht. Sollten Sie sich für einen bestimmten Studiengang bewerben, zugelassen werden und anschließend Ihren Studienplatz nicht annehmen, hat das für Sie keinerlei negative Konsequenzen.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Sperrung von Studiengängen

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hinweis: Die Informationen in dieser Antwort sind veraltet. Hinsichtlich der Wartezeit gilt ab dem Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2016/17 eine geänderte Regelung: Studienzeiten an einer staatlichen deutschen Hochschule gelten nicht als Wartezeit. Das Studium an einer privaten deutschen oder einer ausländischen Hochschule wird hingegen als Wartezeit gewertet.
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