Hallo liebes Campus-Center Team,
ich möchte mich für nächstes Semester beurlauben, da ich einige Praktika mache. Muss es ein Praktikum geben, dass über drei Monate geht oder ist es auch möglich bspw. zwei zweimonatige Praktika zu machen und die entsprechenden Zusagen der Firmen einzureichen?
Und als zweites: Ich habe alle notwendigen Kurse im Bachelor zusammen und möchte mich im Winter für einen Master bewerben. Wird mir ein Urlaubssemester trotzdem genehmigt? Ich würde nämlich gerne alle meine Kennungen und was da mit dran hängt behalten und mache in dem Sommersemester meine Praktika zur Vorbereitung auf den Master. Nur für den kann ich mich erst ab Juni/Juli bewerben.
Vielen lieben Dank schon mal!
Mit freundlichen Grüßen
Lilly
Hallo Lilly,
Sie können beurlaubt werden, wenn Sie dem Studium nicht mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit widmen können. Wenn Sie mit mehreren Praktika mehr als 3 Monate des Semesters nicht am regulären Vorlesungsbetrieb teilnehmen können, ist das für eine Beurlaubung ausreichend. Sie müssen dann von jedem Praktikum die Zusage zusammen mit Ihrem Antrag einreichen, bevor Sie sich für das SoSe 18 zurückmelden.
Sobald Ihr Abschluss in STiNE erfasst wurde, werden Sie zum Ende des Semester exmatrikuliert. Wenn Sie also noch im WiSe 2017/18 das Zeugnis beantragen und erhalten, werden Sie zum Ende des WiSe 17/18 exmatrikuliert. Sollten Sie das Zeugnis nach dem 01.04. beantragen und erhalten, erfolgt die Exmatrikulation erst zum Ende des SoSe 18.
Die Kennungen bleiben i.d.R. noch einige Zeit nach der Exmatrikulation aktiv, damit Sie noch Zugriff auf Ihre Unterlagen haben. Zudem wird für das Masterstudium Ihr bestehenden STiNE-Konto genutzt, sodass selbst bei einer zwischenzeitlichen Exmatrikulation die Kennung reaktivert werden würden.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Sie können beurlaubt werden, wenn Sie dem Studium nicht mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit widmen können. Wenn Sie mit mehreren Praktika mehr als 3 Monate des Semesters nicht am regulären Vorlesungsbetrieb teilnehmen können, ist das für eine Beurlaubung ausreichend. Sie müssen dann von jedem Praktikum die Zusage zusammen mit Ihrem Antrag einreichen, bevor Sie sich für das SoSe 18 zurückmelden.
Sobald Ihr Abschluss in STiNE erfasst wurde, werden Sie zum Ende des Semester exmatrikuliert. Wenn Sie also noch im WiSe 2017/18 das Zeugnis beantragen und erhalten, werden Sie zum Ende des WiSe 17/18 exmatrikuliert. Sollten Sie das Zeugnis nach dem 01.04. beantragen und erhalten, erfolgt die Exmatrikulation erst zum Ende des SoSe 18.
Die Kennungen bleiben i.d.R. noch einige Zeit nach der Exmatrikulation aktiv, damit Sie noch Zugriff auf Ihre Unterlagen haben. Zudem wird für das Masterstudium Ihr bestehenden STiNE-Konto genutzt, sodass selbst bei einer zwischenzeitlichen Exmatrikulation die Kennung reaktivert werden würden.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Frau Schulzki,
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also kann ich, wenn demnächst meine Note der Bachelorarbeit kommt, einfach das Zeugnis erst im nächsten Semester anfordern, sodass ich erst nach dem Sommersemester exmatrikuliert werde?
Hat das Nachteile für meinen Abschluss? Das Datum der Bachelorarbeit ist dort doch auch abgedruckt, richtig?
Viele Grüße
Lilly
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also kann ich, wenn demnächst meine Note der Bachelorarbeit kommt, einfach das Zeugnis erst im nächsten Semester anfordern, sodass ich erst nach dem Sommersemester exmatrikuliert werde?
Hat das Nachteile für meinen Abschluss? Das Datum der Bachelorarbeit ist dort doch auch abgedruckt, richtig?
Viele Grüße
Lilly
Hallo Lilly,
ja, das können Sie so machen.
Für den Abschluss hat das keine negativen Folgen. Es werden sowohl das Datum der letzten Prüfungsleistung als auch das Ausstellungsdatum aufgeführt.
Ein Vorteil beim Abschluss bereits im WiSe 17/18 wäre, dass bei der Masterbewerbung das SoSe 18 als Wartesemester zählen würde. Je nach Studiengang könnte das die Chancen auf Zulassung erhöhen. Sie müssten sich in der Zwischenzeit allerdings um Krankenversicherung und HVV-Ticket selbst kümmern.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
ja, das können Sie so machen.
Für den Abschluss hat das keine negativen Folgen. Es werden sowohl das Datum der letzten Prüfungsleistung als auch das Ausstellungsdatum aufgeführt.
Ein Vorteil beim Abschluss bereits im WiSe 17/18 wäre, dass bei der Masterbewerbung das SoSe 18 als Wartesemester zählen würde. Je nach Studiengang könnte das die Chancen auf Zulassung erhöhen. Sie müssten sich in der Zwischenzeit allerdings um Krankenversicherung und HVV-Ticket selbst kümmern.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg