Nachreichen des Grundstudiumsnachweises
Verfasst: Di 16. Jan 2018, 15:22
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne meinen Nachweis über mein Grundstudium der Rechtswissenschaften für die Bewerbung in das Hauptstudium nachreichen. Nun stellt sich mir hierbei eine Frage: Verstehe ich den Punkt 2.2.2.1. "Nachweis für das Hauptstudium" der Bewerbungsinformationen für die Online-Bewerbung 2018 insofern richtig, als dass ich beim Nachreichen nochmals einen Ausdruck des elektrischen Online-Antrages beifügen muss?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
ich würde gerne meinen Nachweis über mein Grundstudium der Rechtswissenschaften für die Bewerbung in das Hauptstudium nachreichen. Nun stellt sich mir hierbei eine Frage: Verstehe ich den Punkt 2.2.2.1. "Nachweis für das Hauptstudium" der Bewerbungsinformationen für die Online-Bewerbung 2018 insofern richtig, als dass ich beim Nachreichen nochmals einen Ausdruck des elektrischen Online-Antrages beifügen muss?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen