Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere Master BWL, und gerade in meinem Urlaubssemester(wegen Praktikum) mittendrin, und möchte wissen ob es möglich ist, für ein zweites Urlaubssemester zu beantragen. Ich habe vor, dass ich ein Praktikum in China für ca. 5 Monaten machen würde. Falls es möglich ist. Muss ich unbedingt einen Beweis oder Vertrag vorliegen? Muss ich ihn ins Deutsch übersetzen und beglaubigen lassen?
Vienlen Vielen Dank für Ihre Zeit und Geduld.
Mit freundlichen Grüßen
MQ
Hallo MQ.L,
Sie können sich auch für mehrere Semester beurlauben lassen, wenn entsprechende Gründe vorliegen.
Beachten Sie dabei bitte, dass der Antrag auf Beurlaubung etwa zwei Wochen VOR der Rückmeldung für das nächste Semester erfolgen muss.
Ein Nachweis über die Dauer des Praktikums ist zwingend erforderlich. Die Bestätigung Ihres Praktikumplatzes kann auch auf Englisch erfolgen. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Sie können sich auch für mehrere Semester beurlauben lassen, wenn entsprechende Gründe vorliegen.
Beachten Sie dabei bitte, dass der Antrag auf Beurlaubung etwa zwei Wochen VOR der Rückmeldung für das nächste Semester erfolgen muss.
Ein Nachweis über die Dauer des Praktikums ist zwingend erforderlich. Die Bestätigung Ihres Praktikumplatzes kann auch auf Englisch erfolgen. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Guten Tag Frau Schulzki,
Alles verstanden.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
MQ
Alles verstanden.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
MQ