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Hochschulwechsel in höheres Fachsemester und Fachwechsel

Verfasst: Mo 22. Jan 2018, 15:12
von jan_luether
Guten Tag,

ich strebe einen Wechsel von der Uni Vechta an die Uni Hamburg an.
Ich befinde mich im 7. Semester im Fach Mathe und im 5. Semester im Fach Sport im Studiengang Bachelor Combined Studies auf Lehramt. Aufgurund von Verletzungen strebe ich ein Studiengangswechsel,sowie Fachwechsel auf das Lehramt der Primar- und Sekundarstufe I mit einem neuen Fach an der Uni Hambrug an. Das Fach Sachunterricht hat mein Interesse geweckt und ich könnte mir vorstellen hiermit weiter zu studieren um den Bachelor abzuschließen.

Wie finde ich heraus, welche bereits erbrachten Leistungen im Bereich der Pädagogik und Mathematik angerechnet werden?
Des Weiteren stellt sich bei mir die Frage: Werden bereits geschriebene Fehlversuche aus dem Fach Mathematik an der Uni Hamburg angerechnet oder nicht?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Re: Hochschulwechsel in höheres Fachsemester und Fachwechsel

Verfasst: Mo 22. Jan 2018, 16:33
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo jan_luether,

bei Ihrem Studium Combined Studies an der Uni Vechta handelt es sich um einen verwandten Studiengang zum Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I mit dem Abschluss Bachelor of Arts an der Uni Hamburg.
Sie können sich aus einem verwandten Studiengang in ein höheres Fachsemester bewerben, wenn laut Satzung über die Zulassungshöchstzahlen Plätze im höheren Fachsemester vorgesehen sind.
Für Lehramtsstudiengänge gibt es dabei eine Besonderheit: Es müssen in allen drei Teilbereichen Plätze im höheren Fachsemester vorhanden sein. Da Sie eines der Unterrichtsfächer wechseln wollen, ist eine Bewerbung ins höhere Fachsemester nicht möglich.

Da es sich nur um verwandte Studiengänge handelt, können Sie sich aber wieder ins 1. Fachsemester bewerben und sich nach der Zulassung und Immatrikulation bereits erbrachte Leistungen anerkennen lassen. Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier: https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hramt.html.

Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an den Fachbereich finden Sie unter https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral, jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“. Bei Anfragen in den Fachbereichen empfiehlt es sich, bereits genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitzuschicken, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.

Bei den Prüfungsversuchen kommt es darauf an, ob Sie die Prüfung endgültig nicht bestanden haben oder ob an der Uni Vechta noch Prüfungsanspruch besteht.
Wenn Sie dort die Prüfung noch mindestens 1x wiederholen dürfen, ist das für die Immatrikulation an der Uni Hamburg nicht relevant. Haben Sie hingegen bereits alle Prüfungsversuche ausgeschöpft und die Prüfung somit endgültig nicht bestanden, müssen Sie dies sowohl in der Bewerbung als auch bei der Immatrikulation angeben und es ist spätestens zur Immatrikulation ein gesondertes Schreiben des Fachbereichs Mathematik nötig, dass Ihnen bestätigt, dass Sie an der Uni Hamburg überhaupt weiter studieren dürfen.

Freundliche Grüße