Hallo Frau Hagelstein,
Sie würden sich innerhalb der Bewerbungsphase (01.06.-15.07.) in den verwandten Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik bewerben. Mit einem deutschen Abitur reicht sind bei der Bewerbung keine Unterlagen einzureichen. Ausführliche Informationen zur Bewerbung an der Uni Hamburg finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter/bewerbung.html.
Eine Bewerbung ins höhere Fachsemester kommt bei Ihnen nicht in Frage, da Sie dafür sowohl Leistungen im Bereich Erziehungswissenschaften als auch in einem Unterrichtsfach und einem Förderschwerpunkt anchweise müssten.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Teilstudiengänge des jeweiligen Lehramtsstudiums anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html. Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... hramt.html.
Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Kontaktdaten Ihrer diesbezüglichen Ansprechpersonen an den Fachbereich finden Sie unter
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral, jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“. Bei Anfragen in den Fachbereichen empfiehlt es sich, bereits genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitzuschicken, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.
Wie wahrscheinlich ein Wechsel klappt, hängt u.a. von dem Unterrichtsfach ab, das Sie wählen wollen.
Sie finden die NC-Werte der letzten Jahre unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... aemter.pdf
Darin sind nur die Werte des Hauptverfahrens angegeben. Auch wenn Ihre Abiturnote nicht im Einserbereich liegt und Sie nicht so viele Wartesemester haben, ist eine Bewerbung dennoch empfehlenswert. Die in der Tabelle aufgeführten Werte stellen die Werte vor den Nachrückverfahren dar, d.h. im Nachrückverfahren ist es möglich, dass Sie auch mit einer schlechteren Note und weniger Wartezeit noch einen Studienplatz erhalten. Prognosen bezüglich bestimmter Noten lassen sich hier nicht abgeben, da die Werte nach den Nachrückverfahren von Verfahren zu Verfahren sehr schwanken. Zudem kommt es auch auf die Fächerkombination an, da Sie in jedem Teilfach zugelassen werden müssen. Statistikwerte nach den Nachrückverfahren sind daher nicht veröffentlicht, da sie keinerlei Orientierungswert haben.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki