Guten Tag,
ich gebe Ende September meine Masterarbeit im Studiengang M.Sc. Mathematics ab und beende damit mein Masterstudium. Die Note für die Arbeit und das Zeugnis wird dann erst im WiSe 18/19 ausgestellt werden. Muss ich mich dann noch für das WiSe 18/19 zurückmelden, werde ich noch im SoSe 18 automatisch exmatrikuliert oder kann ich die Exmatrikulation gefahrenlos beantragen? Was wäre im Fall eines Nichtbestehens der Masterarbeit zu beachten, sollte ich mich Exmatrikuliert haben?
Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.
Viele Grüße
PLS
Liebe(r) PLS,
wenn Sie die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten haben, exmatrikuliert. Wenn Sie also Ihr Zeugnis erst nach dem 01.10. erhalten und Sie sich für das Wintersemester 18/19 zurückmelden, bleiben Sie bis zum 31.03.2018 immatrikuliert, wenn Sie sich nicht zwischenzeitlich aktiv auf eigenen Antrag exmatrikulieren. Wenn Sie Ihr Zeugnis vor dem 01.10. erhalten, werden Sie zum Ende des Sommersemesters 18 automatisch exmatrikuliert.
Wenn Sie Ihre Masterarbeit eingereicht haben und auch sonst alle Prüfungsleistungen absolviert haben, können Sie sich allerdings tagesaktuell selbst exmatrikulieren. Sie finden Informationen zur Exmatrikulation und den Antrag unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html. Sie können dann im Antrag als Grund: „Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe“ angeben.
Wenn Sie sich vor dem Erhalt des Abschlusszeugnisses selbst exmatrikulieren und die Masterarbeit nicht mit dem ersten Prüfungsversuch bestehen, kann es aber zu erheblichen Schwierigkeiten im Fachbereich führen, wenn Sie einen weiteren Prüfungsversuch benötigen, sie sich aber schon exmatrikuliert haben. Das würde ich aber in Ihrem Fachbereich nochmals genauer erfragen.
Vielleicht können Sie auch Ihren Prüfer vorab um eine unverbindliche Einschätzung über Ihr Bestehen (ohne Notenangabe) bitten.
Sie bleiben für das Wintersemester 18/19 nur immatrikuliert, wenn Sie das Abschlusszeugnis bis zum 01.10. noch nicht erhalten haben und Sie sich zurückmelden. Vielleicht helfen Ihnen auch die Informationen zur Rückmeldung weiter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten haben, exmatrikuliert. Wenn Sie also Ihr Zeugnis erst nach dem 01.10. erhalten und Sie sich für das Wintersemester 18/19 zurückmelden, bleiben Sie bis zum 31.03.2018 immatrikuliert, wenn Sie sich nicht zwischenzeitlich aktiv auf eigenen Antrag exmatrikulieren. Wenn Sie Ihr Zeugnis vor dem 01.10. erhalten, werden Sie zum Ende des Sommersemesters 18 automatisch exmatrikuliert.
Wenn Sie Ihre Masterarbeit eingereicht haben und auch sonst alle Prüfungsleistungen absolviert haben, können Sie sich allerdings tagesaktuell selbst exmatrikulieren. Sie finden Informationen zur Exmatrikulation und den Antrag unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html. Sie können dann im Antrag als Grund: „Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe“ angeben.
Wenn Sie sich vor dem Erhalt des Abschlusszeugnisses selbst exmatrikulieren und die Masterarbeit nicht mit dem ersten Prüfungsversuch bestehen, kann es aber zu erheblichen Schwierigkeiten im Fachbereich führen, wenn Sie einen weiteren Prüfungsversuch benötigen, sie sich aber schon exmatrikuliert haben. Das würde ich aber in Ihrem Fachbereich nochmals genauer erfragen.
Vielleicht können Sie auch Ihren Prüfer vorab um eine unverbindliche Einschätzung über Ihr Bestehen (ohne Notenangabe) bitten.
Sie bleiben für das Wintersemester 18/19 nur immatrikuliert, wenn Sie das Abschlusszeugnis bis zum 01.10. noch nicht erhalten haben und Sie sich zurückmelden. Vielleicht helfen Ihnen auch die Informationen zur Rückmeldung weiter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ldung.html.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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