Bearbeitet Österreichisches BHS-Maturazeugnis NC-Umrechnung, Latein, Fristen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich besuche derzeit die Abschlussklasse (= 5. Klasse) einer Berufsbildenden Höheren Schule für Tourismus und Wirtschaft in Wien. Diese Schule schließt sowohl mit Matura, als auch mit Berufsausbildungen im Bereich Kochen und Service ab, welche auch im Maturazeugnis vermerkt sind.

Meine ersten Fragen zur NC-Berechnung lauten:
Werden Kochen und Service bei der NC-Berechnung miteinbezogen?
Welche Noten des Maturazeugnisses und welche Noten anderer Zeugnisse werden für die NC-Berechnung herangezogen?

Ich interessiere mich für ein Studium der Rechtswissenschaften mit Staatsexamenabschluss. Kann ich Latein, welches ich nicht in der Schule hatte, im Laufe des ersten Studiensemesters nachholen? Wie lautet diesbezüglich die Regelung?

Drittens frage ich an, welche Bewerbungsfristen für das Wintersemester 2018 anberaumt sind. Mein Maturazeugnis werde ich am 28. Juni 2018 erhalten. Habe ich angesichts dieser österreichischen Terminisierung eine Chance, mit Wintersemester 2018 ein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg zu beginnen? Als empfohlene Frist zur Beantragung einer Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist wird der 1.6. eines Jahres bei einer Bewerbung für ein Wintersemester genannt. Muss ich mich dieser unterziehen?

Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank im Voraus,
marie98
Re: Österreichisches BHS-Maturazeugnis NC-Umrechnung, Latein, Fristen
Liebe Marie,

im Auswahlverfahren zählt die Durchschnittsnote Ihres Abiturs (Matura). Noten aus einer Berufsausbildung werden nicht berücksichtigt.

Sie müssen sich innerhalb der Bewerbungsfrist (01.06. – 15.07.) an der Uni Hamburg bewerben. Informationen zur Bewerbung für den Studiengang Rechtswissenschaft finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/dosv. Die NC-Werte der letzten Zulassungsverfahren finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... mester.pdf.

Der Nachweis über Ihre Hochschulzugangsberechtigung muss innerhalb der Bewerbungsfrist (also bis spätestens 15.07.) bei der Uni Hamburg eingereicht werden. Für den Nachweis Ihrer Hochschulberechtigung benötigen Sie eine Vorprüfungsdokumentation von uni-assist: https://www.uni-hamburg.de/vpd. Uni-assist benötigt in der Regel 4 Wochen für die Erstellung der Vorprüfungsdokumentation. Die Vorprüfungsdokumentation muss aber bis spätestens zum 15.07. an der Uni Hamburg eingereicht sein. Wenn Sie Ihre Unterlagen postalisch einreichen, beachten Sie bitte, dass der Zeitpunkt des Eingangs bei der Universität Hamburg gilt, nicht der Poststempel! Von daher wird es zeitlich sehr schwierig für Sie Ihre Unterlagen mit der Vorprüfungsdokumentation fristgerecht einzureichen. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich. Sollten Ihre Unterlagen nicht bis zum 15.07. vorliegen, würde Ihre Bewerbung formal abgelehnt werden.

Der Studiengang Rechtwissenschaft beginnt aber auch zum Sommersemester (Bewerbungsfrist 01.12. – 15.01.).

Für das Studium Rechtswissenschaft ist kein Nachweis lateinischer Sprachkenntnisse notwendig.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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