Bearbeitet Zeitpunkt Bachelorarbeit bei Unterrichtsfachwechsel Lehramt
Guten Tag,
mir stellt sich folgende Frage:
Gibt es eine Festlegung wann die Bachelorarbeit anzufertigen ist bei einer Studienzeitverlängerung durch Unterrichtsfachwechsel im Lehramt?
Ich studiere Lehramt am Gymnasium mit 1. Fach im 1. Semester und 2. Fach im 3. Semester aktuell. (Erziehungswissenschaften ebenfalls 3. Semester)
Mein Bachelor verlängert sich auf 8 Semester insgesamt.
Meine Information bezüglich der Bachelorarbeit ist, dass man 120 LP für die Anfertigung dieser braucht.
Ich komme bis zum 6. Semester lediglich auf 119 LP wenn ich alles nach Modulplan studiere. Vorziehen von Verantstaltungen leider nicht möglich durch Nebenjob.
Also die Frage wäre ob die Bachelorarbeit nach dem 5. Semester angefertigt werden muss oder dies auch nach dem 7. ginge?
Die Frage stellt sich mir auch wenn man eine Prüfung nicht bestehen sollte und in einem späteren Semester die Prüfung wiederholt und bis zum 6. Semester auch nicht auf die 120 LP kommt.
Re: Zeitpunkt Bachelorarbeit bei Unterrichtsfachwechsel Lehramt
Lieber Student 16/17,

die Regelstudienzeit bedeutet, dass durch das Lehrangebot gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen und die Gestaltung des Prüfungsverfahrens sicherzustellen ist, dass das Bachelorstudium einschließlich sämtlicher Prüfungen und der Bachelorarbeit innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. Das bedeutet nicht, dass Sie Ihr Studium in der Regelstudienzeit abschließen müssen. Wenn Sie über die Regelstudienzeit hinaus studieren, müssen Sie aber darauf achten, dass Sie innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung durch Lehrende des jeweiligen Teilstudiengangs teilnehmen, wenn Sie noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht haben. Wenn Sie sich also zum Beispiel im 8. Semester befinden, müssen Sie darauf achten, dass Sie bis zum Ende des 8. Semesters zu einer Studienfachberatung in all den Teilfächern gehen, in denen Sie noch nicht alle Prüfungsleistungen vollständig abgeschlossen haben.

Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann (nicht muss) beim zentralen Prüfungsausschuss beantragt werden, wenn Module im Umfang von mindestens insgesamt 120 LP im gesamten Studiengang erfolgreich erbracht worden sind: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... 131009.pdf (§13-(4)).

Sie können also Ihre Bachelorarbeit auch im 7. Semester abschließen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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