Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem Video zum Ausfüllen des Immatrikulationsantrags war zu sehen, dass Angaben zur Hochschulberechtigung angegeben werden müssen. Was sollen hier für Angaben gemacht werden (Datum etc.), wenn das Bachelorzeugnis noch nicht ausgestellt wurde?
Vielen Dank und beste Grüße
Wiebke Reichardt
Liebe Wiebke,
im Immatrikulationsantrag unter „5. Angaben zur Hochschulberechtigung (HZB)“ geben Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung an, die Sie auch bei der Online-Bewerbung unter Hochschulzugangsberechtigung angegeben haben. Wenn Sie in der Online-Bewerbung zum Beispiel Ihr Abitur angeben haben, dann tragen Sie dieses auch mit der entsprechenden Note unter 5. ein. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über ein abgeschlossenes Bachelorstudium verfügt haben und wenn Sie das abgeschlossene Bachelorstudium auch als Hochschulzugangsberechtigung bei der Online-Bewerbung angegeben haben, dann geben Sie unter 5. das abgeschlossene Bachelorstudium an.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
im Immatrikulationsantrag unter „5. Angaben zur Hochschulberechtigung (HZB)“ geben Sie bitte die Hochschulzugangsberechtigung an, die Sie auch bei der Online-Bewerbung unter Hochschulzugangsberechtigung angegeben haben. Wenn Sie in der Online-Bewerbung zum Beispiel Ihr Abitur angeben haben, dann tragen Sie dieses auch mit der entsprechenden Note unter 5. ein. Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits über ein abgeschlossenes Bachelorstudium verfügt haben und wenn Sie das abgeschlossene Bachelorstudium auch als Hochschulzugangsberechtigung bei der Online-Bewerbung angegeben haben, dann geben Sie unter 5. das abgeschlossene Bachelorstudium an.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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