Hochschulwechsel Ablehungsbescheid Listenplatz Nachrückverfahren
Verfasst: Mi 7. Feb 2018, 05:40
Guten Tag.
Ich habe die Uni gewechselt und mich an Ihrer Uni beworben. Ich habe heute meinen Ablehnungsbescheid für das SoSe18 in Sozialökonomie bekommen und habe einige fragen. Es wurde angegeben, dass ich auf dem Listenplatz 282 bezüglich der Abi Note bin und als Information stand : "Sollte es in dem von Ihnen angestrebten Studiengang zu einem Nachrückverfahren kommen, sind noch 0 Bewerbungen vor Ihnen" . Was bedeutet das genau ? Ich dachte, dass ich auf Platz 282 bin und somit 281 andere vor mir sind und 281 im Nachrückverfahren vorher berücksichtig werden oder verstehe ich was falsch ? Heißt das, dass 281 zugelassen wurden, aber ich auf Platz 1 im Nachrückverfahren stehe und sofort eine Zulassung im Nachrückverfahren bekomme, wenn nur einer der 281 nicht zu sagen ? Und wann werden die ersten Zulassungsbescheide für das Nachrückverfahren verschickt ? Genau in 1 Monat also rund ab dem 8. März 2018 ? Besteht noch Hoffnung für mich ?
Ich habe die Uni gewechselt und mich an Ihrer Uni beworben. Ich habe heute meinen Ablehnungsbescheid für das SoSe18 in Sozialökonomie bekommen und habe einige fragen. Es wurde angegeben, dass ich auf dem Listenplatz 282 bezüglich der Abi Note bin und als Information stand : "Sollte es in dem von Ihnen angestrebten Studiengang zu einem Nachrückverfahren kommen, sind noch 0 Bewerbungen vor Ihnen" . Was bedeutet das genau ? Ich dachte, dass ich auf Platz 282 bin und somit 281 andere vor mir sind und 281 im Nachrückverfahren vorher berücksichtig werden oder verstehe ich was falsch ? Heißt das, dass 281 zugelassen wurden, aber ich auf Platz 1 im Nachrückverfahren stehe und sofort eine Zulassung im Nachrückverfahren bekomme, wenn nur einer der 281 nicht zu sagen ? Und wann werden die ersten Zulassungsbescheide für das Nachrückverfahren verschickt ? Genau in 1 Monat also rund ab dem 8. März 2018 ? Besteht noch Hoffnung für mich ?