Bewerbungsfrage

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jobrieke
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Bearbeitet Bewerbungsfrage

Beitrag von jobrieke »

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe soeben meine Onlinebewerbung abgeschickt. Muss ich nun die beglaubigte Kopie meines Abiturszeugnis per Post an die Servicestelle schicken oder werde ich gesondert gebeten dies online zu tun?

Vielen Dank!
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Bewerbungsfrage

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe/r jobrieke,

Bei der Bewerbung an der Uni Hamburg laden Sie keine Unterlagen online hoch. Sie müssen auch mit der Bewerbung in keinem Fall beglaubigte Unterlagen einreichen - diese reichen Sie erst bei der Immatrikulation ein. In einigen Fällen müssen zur Bewerbung einfache Kopien postalisch eingereicht werden. Sofern Sie ein Abitur an einer Schule in Deutschland erworben haben, trifft dies aber auf Sie nicht zu. Informationen zu den Gruppen, die zur Bewerbung bereits Unterlagen einreichen müssen, finden Sie unter Punkt 1.2.1 in den Informationen zur Online-Bewerbung: http://www.uni-hamburg.de/info-bachelor

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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Universität Hamburg
jobrieke
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Re: Bewerbungsfrage

Beitrag von jobrieke »

Liebe Frau Schelling,

vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort!
flix
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Registriert: Mi 8. Jul 2015, 21:33

Re: Bewerbungsfrage

Beitrag von flix »

Guten Tag,

eine Frage, die hieran anschließt:
wenn ich einen Sonderantrag stelle, dann heißt es, ich müsse meine Bewerbung außerdem mit dem Sonderantrag und "den entsprechenden Unterlagen" postalisch bis 15.7. einreichen. Was genau ist mit den "entsprechenden Unterlagen" gemeint? Die Begründung zum Sonderantrag und eventuelle Nachweise oder alle Unterlagen, also auch beispielsweise die Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie usw.?

Schöne Grüße
F.H.
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Campus-Center - Birte Schelling
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Re: Bewerbungsfrage

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Liebe/r F.H.,

Sofern Sie nicht zu den weiter oben in dem Thread genannten Gruppen gehören, sondern nur einen Sonderantrag stellen, müssen Sie nicht Ihre kompletten Unterlagen, sondern nur den ausgedruckten Sonderantrag sowie die für den Sonderantrag erforderlichen Begründungen, Nachweise etc. postalisch bis zum 15.07. einreichen. Zur Bewerbung sind keine beglaubigten Unterlagen erforderlich, sondern nur einfache Kopien. Die restlichen Nachweise (beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung etc.) sowie die Nachweise zum Sonderantrag in beglaubigter Form reichen Sie auch in diesem Fall erst zur Immatrikulation ein.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
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