Bearbeitet Einzureichende Dokumente
Hallo,

ich habe mich auf den Master Geschichte beworben und heute die Zulassungsbescheinigung bekommen. Nun soll ich ja noch diverse Dokumente einreichen und dazu habe ich einige kurze Fragen.

1. Ich habe meinen Bachelor an der Uni Leipzig abgelegt, allerdings habe ich mein Zeugnis noch nicht. Das kann man nachreichen, so viel weiß ich, meine Frage ist aber: Soll ich stattdessen noch ein Transcript of Records mitsenden oder ist das nicht nötig?

2. Da ich für das laufende Semester noch in Leipzig immatrikuliert bin, kann ich die Exmatrikulationsbescheinigung später nachreichen? Und sollte ich bei den eingeschickten Dokumenten schriftlich darauf verweisen, dass nachgereicht wird?

Vielen Dank für die Hilfe!

Liebe Grüße

Suntje Brumme
Re: Einzureichende Dokumente
Hallo Suntje,

bei der Einschreibung für den Masterstudiengang Geschichte müssen Sie Ihr Transkript nicht erneut einreichen. Der Immatrikulationsantrag, der Krankenversicherungsnachweis und der Nachweis Ihrer Fremdsprachenkenntnisse (beglaubigte Kopien) reichen vorerst aus.

Hier finden Sie die Checkliste für Papier-Masterstudiengänge:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf

Eine beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses sowie die Exmatrikulationsbescheinigung reichen Sie bitte unter Angabe Ihrer Bewerbernummer und den Studiengang schnellsmöglichst nach - bis spätestens 31. März.

Weitere Informationen zur Mastereinschreibung finden Sie auch hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... schreibung


Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Einzureichende Dokumente
Eine beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses sowie die Exmatrikulationsbescheinigung reichen Sie bitte unter Angabe Ihrer Bewerbernummer und den Studiengang schnellsmöglichst nach - bis spätestens 31. März.
Ich dachte bis zum 30. September? Es stand ja überall bis zum Ende des 1. Mastersemesters?
Re: Einzureichende Dokumente
Hallo Suntje,

richtig, bei einer Einschreibung zu einem Sommersemester können Sie das Bachelorzeugnis und die Exmatrikulationsbescheinigung bis spätestens 30. September (Ende des 1. Mastersemesters) nachreichen.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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