Teilzeitstudium fristgerechte Beantragung fürs 1. Semester
Verfasst: Di 20. Feb 2018, 15:57
Hallo,
ich bin etwas verwirrt wegen der Beantragung des Teilzeitstudiums. Ich habe mir alles dazu durchgelesen, weiß aber nicht, ob ich es korrekt verstehe.
Ich fange zum SoSe '18 mit dem Studium im 1. Semester an. Da ich ein Kind unter 10 habe und 20h/Woche arbeite ist mir ein Vollzeitstudium nicht möglich.
Ich habe die notwendigen Unterlagen zur Immatrikulation eingesandt und erst nach Bestätigung der Immatrikulation und Änderung meines Stine-Accounts den Antrag für ein Teilzeitstudium online bei stine gestellt. Heute habe ich die notwendigen Unterlagen (unterschriebener Antrag, Geburtsurkunde des Kindes, Meldebestätigung in Kopie) mit unterschriebenen Antrag per Post abgeschickt.
Liege ich jetzt noch in der fristgerechten Beantragung für ein TZ-Studium zum SoSe '18? Und wann darf ich den Semesterbeitrag überweisen? Ich würde es gerne sofort überweisen, aber die Worte: 'Wenn Sie einen Antrag auf Teilzeitstatus [...] stellen wollen, muss dies bis zum Rückmeldeschluss, spätestens jedoch 14 Tage vor Überweisung des Semesterbeitrages, [...] beantragt werden.' verwirrt mich immens.
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Vorraus.
HaSaGo
ich bin etwas verwirrt wegen der Beantragung des Teilzeitstudiums. Ich habe mir alles dazu durchgelesen, weiß aber nicht, ob ich es korrekt verstehe.
Ich fange zum SoSe '18 mit dem Studium im 1. Semester an. Da ich ein Kind unter 10 habe und 20h/Woche arbeite ist mir ein Vollzeitstudium nicht möglich.
Ich habe die notwendigen Unterlagen zur Immatrikulation eingesandt und erst nach Bestätigung der Immatrikulation und Änderung meines Stine-Accounts den Antrag für ein Teilzeitstudium online bei stine gestellt. Heute habe ich die notwendigen Unterlagen (unterschriebener Antrag, Geburtsurkunde des Kindes, Meldebestätigung in Kopie) mit unterschriebenen Antrag per Post abgeschickt.
Liege ich jetzt noch in der fristgerechten Beantragung für ein TZ-Studium zum SoSe '18? Und wann darf ich den Semesterbeitrag überweisen? Ich würde es gerne sofort überweisen, aber die Worte: 'Wenn Sie einen Antrag auf Teilzeitstatus [...] stellen wollen, muss dies bis zum Rückmeldeschluss, spätestens jedoch 14 Tage vor Überweisung des Semesterbeitrages, [...] beantragt werden.' verwirrt mich immens.
Vielen Dank für Ihre Hilfe im Vorraus.
HaSaGo