Sehr geehrte Community,
ich habe im Jahre 2014 Erziehungswissenschaften an der Universität Hamburg studiert. Habe mich jedoch nach Paar Monaten exmatrikuliert.
Nun möchte ich an der HAW Logistik & technisches BWL studieren. Die HAW möchte aber folgende Unterlagen von mir:
-Exmatrikulationsbescheinigung
-Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bekomme ich diese zwei Sachen von der Uni und wenn ja von wo? Was muss ich mitbringen?
Ich bedanke mich für jede Info!
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Sezer93,
Eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie im Campus-Center. Sie können diese entweder über dies Kontaktformular beantragen oder persönlich zu den Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten im Campus-Center vorbeikommen und sich die Bescheinigung ausstellen lassen. Unterlagen sind nicht erforderlich.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie vom Studienbüro des Studiengangs, den Sie studiert haben, d.h. in Ihrem Fall vom Studienbüro Erziehungswissenschaft. Ob dort für die Ausstellung der Bescheinigung Unterlagen erforderlich sind, kann ich Ihnen nicht beantworten, am besten fragen Sie über das Kontaktformular des Studienbüros nach, bevor Sie dort vorstellig werden - ggf. kann Ihnen die Bescheinigung auch einfach zugeschickt werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Eine Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie im Campus-Center. Sie können diese entweder über dies Kontaktformular beantragen oder persönlich zu den Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten im Campus-Center vorbeikommen und sich die Bescheinigung ausstellen lassen. Unterlagen sind nicht erforderlich.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie vom Studienbüro des Studiengangs, den Sie studiert haben, d.h. in Ihrem Fall vom Studienbüro Erziehungswissenschaft. Ob dort für die Ausstellung der Bescheinigung Unterlagen erforderlich sind, kann ich Ihnen nicht beantworten, am besten fragen Sie über das Kontaktformular des Studienbüros nach, bevor Sie dort vorstellig werden - ggf. kann Ihnen die Bescheinigung auch einfach zugeschickt werden.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Ich bedanke mich rechtherzlich für die schnelle Antwort. Können Sie mir vielleicht noch sagen, wie lange es dauern würde die unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten?
Ist es denn außerdem relevant dafür, dass ich mal Erziehungswissenschaften studiert habe und ab März Logistik & technisches BWL. Ich habe im Netz gelesen, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, wenn der neue Studiengang artverwandt ist.
Ist es denn außerdem relevant dafür, dass ich mal Erziehungswissenschaften studiert habe und ab März Logistik & technisches BWL. Ich habe im Netz gelesen, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, wenn der neue Studiengang artverwandt ist.
Hallo Sezer93,
Wie lange die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung genau in Anspruch nimmt, kann ich Ihnen leider nicht sagen, das Studienbüro Erziehungswissenschaft, das die Bescheinigung ausstellt, kann das aber sicher.
Wenn Sie sich an der Uni Hamburg bewerben, benötigen Sie in der Regel gar keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, auch dann nicht, wenn Sie etwas fachlich verwandtes studiert haben. Es ist aber möglich, dass die HAW dies anders handhabt, da unterschiedliche Hochschulen unterschiedliche administrative Regelungen haben. Wenn Ihnen die HAW also mitgeteilt hat, dass Sie für die Bewerbung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchen, auch wenn der Studiengang, den Sie dort studieren möchten, nicht fachlich mit dem vorher studierten Studiengang verwandt ist, würde ich davon ausgehen, dass die Bescheinigung dort erforderlich ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Wie lange die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung genau in Anspruch nimmt, kann ich Ihnen leider nicht sagen, das Studienbüro Erziehungswissenschaft, das die Bescheinigung ausstellt, kann das aber sicher.
Wenn Sie sich an der Uni Hamburg bewerben, benötigen Sie in der Regel gar keine Unbedenklichkeitsbescheinigung, auch dann nicht, wenn Sie etwas fachlich verwandtes studiert haben. Es ist aber möglich, dass die HAW dies anders handhabt, da unterschiedliche Hochschulen unterschiedliche administrative Regelungen haben. Wenn Ihnen die HAW also mitgeteilt hat, dass Sie für die Bewerbung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchen, auch wenn der Studiengang, den Sie dort studieren möchten, nicht fachlich mit dem vorher studierten Studiengang verwandt ist, würde ich davon ausgehen, dass die Bescheinigung dort erforderlich ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird doch vom Finanzamt ausgestellt, oder? Steht jedenfalls dort. Ich habe das selbst noch nicht benötigt, aber falls es das sein sollte, würde ich mal beim Finanzamt anrufen und mir das erklären lassen.
Hallo DerMartin,
Hier liegt ein Missverständnis vor - die Art von Unbedenklichkeitsbescheinigung, die auf der Seite, die Sie verlinken, beschrieben wird, hat mit dem Studium nichts zu tun. Oben ging es um eine Bescheinigung darüber, dass in einem vorherigen Studium keine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde - auch das nennt sich Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Hier liegt ein Missverständnis vor - die Art von Unbedenklichkeitsbescheinigung, die auf der Seite, die Sie verlinken, beschrieben wird, hat mit dem Studium nichts zu tun. Oben ging es um eine Bescheinigung darüber, dass in einem vorherigen Studium keine Prüfung endgültig nicht bestanden wurde - auch das nennt sich Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
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