Bearbeitet freiwillige Exmatrikulation
Sehr geehrtes Forum,

ich bin im ersten Semester und abgesehen vom Besuch der Orientierungseinheit zum Studienbeginn habe ich bisher keine Studienleistungen erbracht (keine Klausuren, keine Praktika). Wenn ich mich freiwillig exmatrikuliere (inmitten des Semesters und nicht zum Ende),
kann ich mich dann zu einem späteren Zeitpunkt an der selben Uni in den selben Studiengang wieder immatrikulieren? Wenn nicht, kann ich mich dann an einer anderen Uni in den selben Studiengang immatrikulieren? Wenn ich mich im selben Studiengang an der selben Uni wieder immatrikulieren darf, fang ich das Studium dann wieder ganz von vorn an ( also muss ich wieder zur Orientierungseinheit gehen und habe ich wieder 6 Semester Regelstudienzeit vor mir)? Und fängt man an einer anderen Uni das Studium auch ganz von vorn an? Die Sache ist die, das mein Studium keinen guten Start genommen hat und ich es gewissermaßen "resetten" will.
Ich will einfach nur sichergehen, dass man mir bei der Bewerbung für das Studium zum Wintersemester 18/19 nicht sowas sagt wie "Sie haben das Studium abgebrochen. Das gilt als endgültig nicht bestanden.".
Ich habe diese Frage bereits am 22. gestellt, aber immer noch keine Antwort erhalten, von daher stelle ich sie noch mal.

Mit freundlichen Grüßen
hahahahahaha
Re: freiwillige Exmatrikulation
Hallo hahahahahaha,

Ihre ersten Fragen habe ich in Ihrem ursprünglichen Beitrag beantwortet - bitte entschuldigen Sie, dass die Antwort etwas länger in Anspruch genommen hat.

Wenn Sie Ihr Studium abbrechen, indem Sie sich exmatrikulieren, ist das nicht mit einer endgültig nicht bestandenen Prüfung gleichzusetzen, d.h. ein Abbruch führt nicht dazu, dass Sie irgendeine Prüfung oder gar das gesamte Studium nicht bestehen. In diesem Sinne hat der Abbruch des Studiums also keine negativen Konsequenzen für Sie. Wie in meiner vorherigen Antwort geschildert, kann ein Abbruch es aber nach sich ziehen, dass für Sie eine Neubewerbung für den gleichen Studiengang nicht mehr oder nur mittels zusätzlicher Anträge, zu denen Sie Nachweise beibringen müssen, möglich ist. Sofern Sie Ihr Studium also im gleichen Studiengang fortführen möchten, sollten Sie sich in keinem Fall exmatrikulieren. Dass ein Studium im ersten Semester nicht gut gestartet ist, stellt in der Regel kein großes Problem dar, da Sie sich von Veranstaltungen und Prüfungen häufig auch wieder abmelden können, ohne dabei Prüfungsversuche zu verlieren. Wenn Sie mir mitteilen, in welchem Studiengang Sie studieren, kann ich Ihnen gern Anlaufstellen nennen, mit denen Sie klären können, ob und wie Sie sich abmelden können und inwiefern es sich vermeiden lässt, dass ein nicht gut gelungener Start zum Verlust von Prüfungsversuchen führt.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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