Hallo! Was bedeutet in der Onlinebewerbung für Studienanfänger/Erstbewerber mit deutschem Abitur (ohne weitere Besonderheiten) Durchschnittsnote "nachweisen"? Einfach den Abi-Durchschnitt eintragen? Das ist doch kein Nachweis?!
Eine banale, aber vielleicht wichtige Frage. Würde mich deshalb über eine Antwort freuen. Danke!
Siehe Informationen zur Onlinebewerbung:
"Achtung: Wer die Durchschnittsnote nicht nachweist, wird hinter die letzte Person eingeordnet, für die eine Durchschnittsnote festgestellt werden kann
(vgl. § 9 Abs. 4 UniZS)."
Liebe Frau Edelmann,
In der Online-Bewerbung tragen Sie in der Tat nur Ihre Durchschnittsnote ein. Der Nachweis erfolgt dann bei der Immatrikulation durch das Einreichen einer beglaubigten Kopie Ihres Abiturzeugnisses. Die Note, die in diesem Zeugnis ausgewiesen ist, muss mit der in der Online-Bewerbung eingetragenen Note übereinstimmen, sonst verlieren Sie die Zulassung (die zunächst nur auf der eingetragenen Note beruht) wieder.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In der Online-Bewerbung tragen Sie in der Tat nur Ihre Durchschnittsnote ein. Der Nachweis erfolgt dann bei der Immatrikulation durch das Einreichen einer beglaubigten Kopie Ihres Abiturzeugnisses. Die Note, die in diesem Zeugnis ausgewiesen ist, muss mit der in der Online-Bewerbung eingetragenen Note übereinstimmen, sonst verlieren Sie die Zulassung (die zunächst nur auf der eingetragenen Note beruht) wieder.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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