Ich möchte mich zum Wintersemester 18/19 für das Bachelorstudium in Psychologie an der Uni Hamburg bewerben. Derzeit schreibe ich meine Bachelorarbeit in meinem ersten Bachelorstudium in Soziologie in Berlin. Ich möchte mich auf das Psychologiestudium mit der Note meines ersten Studiums bewerben. Die Note wird voraussichtlich 1,3 sein, da der NC für Psychologie in den letzten Jahren konstant bei 1,4 lag, gehe ich davon aus, dass es notentechnisch keine Probleme geben wird.
Mehr Sorgen mache ich mich um die Handhabung folgender Regelung zur Bewerbung an der Uni Hamburg: "Das Bachelorstudium muss zum Zeitpunkt der Bewerbung endgültig abgeschlossen sein."
Die endgültige Note für das Bachelorstudium erhalte ich Ende Mai 2018. Zu diesem Zeitpunkt bekomme ich ein offizielles Dokument auf dem die Endnote des Studiums vermerkt ist. Dieses Dokument ist aber nicht zu verwechseln mit dem Bachelorzeugnis. Das Bachelorzeugnis wird erst 6-8 Wochen nach der Feststellung der Endnote ausgestellt. Im schlechtesten Fall könnte ich das Bachelorzeugnis erst nach dem 15. Juli erhalten.
Ich frage mich deshalb, gilt als Abschluss des Studiums der Zeitpunkt an dem alle Leistungen eingereicht sind und die Note endgültig feststeht (was auch auf einem offiziellen Dokument vermerkt wird) oder der Zeitpunkt der Ausstellung des Zeugnisses?
Zum Zeitpunkt der Immatrikulation werde ich dann sicher ein Zeugnis haben.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Hallo TUBERLIN,
In der Tat können Sie sich nur dann mit der Abschlussnote Ihres Bachelorstudiums bewerben, wenn Ihr Zeugnis auf einen Zeitpunkt innerhalb der Bewerbungsfrist, d.h. einen Zeitpunkt vor dem 16.07. datiert ist. Einreichen müssen Sie das Zeugnis zur Bewerbung allerdings noch nicht, d.h. wenn das Datum innerhalb der Frist liegt, ist es nicht weiter schlimm, wenn Sie das Zeugnis erst später erhalten. Hintergrund dessen ist, dass nur ein vollständig abgeschlossenes Bachelorstudium als Hochschulzugangsberechtigung gilt - für das Abitur gilt das Gleiche: Wessen sein Abiturzeugnis auf den 16.07. datiert ist, darf sich in dem betreffenden Jahr noch nicht bewerben.
Ggf. kann es die Zeugniserstellung an Ihrer jetzigen Hochschule beschleunigen, wenn Sie einmal mit dem Prüfungsamt Kontakt aufnehmen und Ihre Situation schildern - das würde ich an Ihrer Stelle in jedem Fall versuchen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In der Tat können Sie sich nur dann mit der Abschlussnote Ihres Bachelorstudiums bewerben, wenn Ihr Zeugnis auf einen Zeitpunkt innerhalb der Bewerbungsfrist, d.h. einen Zeitpunkt vor dem 16.07. datiert ist. Einreichen müssen Sie das Zeugnis zur Bewerbung allerdings noch nicht, d.h. wenn das Datum innerhalb der Frist liegt, ist es nicht weiter schlimm, wenn Sie das Zeugnis erst später erhalten. Hintergrund dessen ist, dass nur ein vollständig abgeschlossenes Bachelorstudium als Hochschulzugangsberechtigung gilt - für das Abitur gilt das Gleiche: Wessen sein Abiturzeugnis auf den 16.07. datiert ist, darf sich in dem betreffenden Jahr noch nicht bewerben.
Ggf. kann es die Zeugniserstellung an Ihrer jetzigen Hochschule beschleunigen, wenn Sie einmal mit dem Prüfungsamt Kontakt aufnehmen und Ihre Situation schildern - das würde ich an Ihrer Stelle in jedem Fall versuchen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg