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Frage zum Semesterbeitrag bei vorläufiger Masterzulassung

Verfasst: Mo 5. Mär 2018, 12:41
von St3fan
Hallo,
ich wurde dieses Semester (SoSe2018) vorläfig für den Masterstudiengang Physik zugelassen und habe mich eingeschrieben. Zur Zeit bearbeite ich noch meine Bachelorarbeit und werde während des SoSe2018 mit dem Bachelorgang fertig.
Meine Fragen sind:
Muss ich den Semesterbeitrag für das SoSe2018 mit den Angaben aus meinem Bachelorstudiengang machen oder soll ich warten, bis die Immatrikulation für den Masterstudiengang bei mir ankommt? Oder ist es egal, weil alles über einen Namen läuft?

Schönen Gruß
Stefan

Re: Frage zum Semesterbeitrag bei vorläufiger Masterzulassung

Verfasst: Mo 5. Mär 2018, 15:22
von Campus-Center - Birte Schelling
Lieber Stefan,

für die Überweisung des Semesterbeitrags ist der Abschluss irrelevant - nur die Matrikelnummer muss angegeben werden und diese bleibt beim Übergang vom Bachelor zum Master gleich.

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, werden Ihre Semesterbescheinigung und Ihre Semesterunterlagen auch ohnehin weiterhin auf den Bachelor ausgestellt, da Sie im Master nur vorläufig eingeschrieben sind.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling