Hallo liebes Team,
ich bin aktuell vorläufig im ersten Mastersemester eingeschrieben. Nun habe ich letzte Woche Montag meinen Antrag auf Erstellung der Abschlussdokumente für meinen B.A. gestellt. Online ist die Information zu Finden, dass die Beantragung der Dokumente bereits ausreichen sollte, um die vollständige Immatrikulation im Master sicherzustellen. Nun hat mir mein Studienkoordinator mitgeteilt, dass eine Kopie des Bachelorabschlusses zwingend bis zum 31.03. im CampusCenter eingereicht werden muss, um im Master zu bleiben. Des Weiteren habe ich heute meinen Semesterbescheid erhalten laut welchem ich noch immer im Bachelor an der UHH immatrikuliert bin.
Nun mache ich mir sorgen, dass die Umschreibung nicht automatisch erfolgt und ich die Frist bis zum Ende des Monats nicht einreichen kann, da die Erstellung der Dokumente wohl noch mindestens vier Wochen betrage.
Viele Grüße
SuiGeneris
Hallo SuiGeneris,
Die Information, die Sie erhalten haben, ist veraltet. Für UHH-interne Bachelor-Absolvent/innen melden die Fachbereiche den erfolgreichen Abschluss, wenn er rechtzeitig erfolgt ist an das Campus-Center: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html Sie müssen daher keine Kopie des Zeugnisses einreichen. Wenn die Überweisung des Semesterbeitrags vor der Meldung des Fachbereichs erfolgt, werden die Semesterunterlagen noch auf den Bachelorstudiengang ausgestellt, die Fachbereiche melden den Abschluss aber, sofern das Zeugnis vor dem 31.03. beantragt wurde, in jedem Fall rechtzeitig zur Einhaltung der Frist für die Umschreibung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die Information, die Sie erhalten haben, ist veraltet. Für UHH-interne Bachelor-Absolvent/innen melden die Fachbereiche den erfolgreichen Abschluss, wenn er rechtzeitig erfolgt ist an das Campus-Center: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ibung.html Sie müssen daher keine Kopie des Zeugnisses einreichen. Wenn die Überweisung des Semesterbeitrags vor der Meldung des Fachbereichs erfolgt, werden die Semesterunterlagen noch auf den Bachelorstudiengang ausgestellt, die Fachbereiche melden den Abschluss aber, sofern das Zeugnis vor dem 31.03. beantragt wurde, in jedem Fall rechtzeitig zur Einhaltung der Frist für die Umschreibung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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