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Rückmeldung nach erfolgter MA-Anmeldung

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 09:10
von Rulo0809
Guten Tag,
ich befinde mich im 4. Mastersemester und habe meine Masterarbeit im November letzten Jahres angemeldet, sodass der Abgabetermin auf dem Formular der 03.05.2018 ist. Ich würde gerne wissen, ob ich mich für das Sommersemester noch zurückmelden muss obwohl ich sonst keine Prüfungen mehr ablegen muss außer die Arbeit abzugeben. Außerdem würde ich gerne wissen, ob ich für das Semester noch das Semesterticket erhalten kann und wann ich exmatrikuliert werde. Also bei Abgabe der Arbeit, nach der Eintragung der MA-Note oder am Ende des Semesters?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

Re: Rückmeldung nach erfolgter MA-Anmeldung

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 11:18
von Zentrale Studienberatung - Antje Schulzki
Hallo Rulo0809,

das hängt von Ihrem Studiengang ab. Je nach Prüfungsordnung müssen Sie bis zum Abschluss der Arbeit immatrikuliert sein oder nicht. Oft ist auch noch eine mündliche Prüfung zu absolvieren, für die Sie ebenfalls je nach Studiengang noch immatrikuliert sein müssen.
Bitte fragen Sie daher in Ihrem Studienbüro nach, ob Ihnen Nachteile entstehen, wenn Sie im SoSe 2018 nicht mehr immatrikuliert sind.

Aus Sicht der Studienberatung ist eine Rückmeldung immer zu empfehlen für den Fall des Nicht-Bestehens einer Prüfung.

Das Semesterticket für das SoSe 2018 können Sie nur erhalten, wenn Sie sich zurück melden.

Sie werden mit Ablauf des Semesters, in dem der Abschluss erlangt wurde, automatisch exmatrikuliert. Also nach Eintragung der Masternote zum Ende des Semesters.
Sie können auch jederzeit selbst im Laufe des Semesters die Exmatrikulation beantragen. Informationen dazu finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rikulation

Freundliche Grüße
Antje Schulzki