Sehr geehrtes Forum,
ich habe einige Fragen zum Thema Teilzeitstudium. Ich studiere Bachelor Physik im ersten Semester (Wintersemester 2017/2018). Was kann ich mir darunter vorstellen (will sichergehen, dass ich es richtig verstanden habe, was ein Teilzeitstudium ist)? Kann ich einen Teilzeitstudiumsstatus für das Sommersemester 2018 und darauffolgende Semester kriegen, wenn ich 15 bis 20 Stunden die Woche arbeite? Hat ein Teilzeitstudium irgendwelche negativen Auswirkungen auf mich (Kindergeld, Sozialversicherungstechnisches, etc.)? Und was für negative Auswirkungen gibt es, wenn ich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite? Kann ich Teilzeit studieren, wenn einer der Elternteile der Arbeitgeber ist? Wie muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers aussehen, mit der man bei seinem Antrag auf ein Teilzeitstudium beweist, dass man regelmäßig mindestens 15 Stunden die Woche arbeitet (wenn möglich, Vorlage bzw. Beispiel anführen, bitte)? Kann die Uni meinen Antrag ablehnen, auch wenn ich nachweislich mindestens 15 Stunden die Woche arbeite? Wie ist das mit der Erneuerung des Status eines Teilzeitstudiums? Wie geht das? Muss man jedes Semester so einen Antrag stellen und per Post schicken, wenn man seinen Teilzeitstudiumsstatus erneuern will, jedes zweite Semester, oder kann man das einfach über das Internet "per Mausklick" pro forma jedes Semester machen, oder jedes zweite Semester? Oder wird das automatisch erneuert? Und gibt es im Teilzeitstudium an der Uni Hamburg eine Begrenzung dessen, wie viele Credits man pro Semester kriegen darf? Also beispielsweise an der Technischen Universität Darmstadt, da gibt es so eine Regelung, dass man im Teilzeitstudium pro Semester höchstens halb so viele Credits kriegen darf, wie im Vollzeitstudium pro Semester vorgesehen sind, denn sonst zählt ein Teilzeitstudiumssemester für die Regelstudienzeit nicht wie ein halbes, sondern wie ein ganzes Semester. Gibt es so eine Regelung auch an der Uni Hamburg? Die Frist, den Antrag für ein Teilzeitstudium beginnend im Sommersemester 2018 an der Uni Hamburg zu stellen, ist bis zum ersten April 2018. Habe ich noch genug Zeit, den Antrag zu stellen? Die Sendezeit mit der Post könnte ja ein Bisschen dauern. Und im Internet stand was davon, dass man an der Uni Hamburg diesen Antrag mindestens zwei Wochen vor der Zahlung des Semesterbeitrags bzw. Semesterbescheids (Frist ebenfalls der 1. April) schicken muss. An anderer Stelle glaube ich gelesen zu haben, dass man den Antrag zusammen mit dem Semesterbescheid schicken kann. Das hat mich ein Wenig verwirrt. Also gibt es irgendwelche Einschränkungen, wie und wann man diesen Antrag stellen darf?
Und wenn man beim Antrag für ein Teilzeitstudium, der für das nächste Semester gilt, bei stine ankreuzt, dass man das Teilzeitstudium für zwei Semester beantragt, heißt dass dann, dass die nächsten beiden Semester für die Regelstudienzeit wie eines gezählt werden?
Mit freundlichen Grüßen
hahahahahaha
Hallo hahahahahaha,
bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. D.h. mit einem Teilzeitstudium erhöht sich auch die Regelstudienzeit für jedes Semester, das in Teilzeit studiert wird um ein Semester. Darüber hinaus verlieren Sie keine Rechte und es gibt auch keine Einschränkungen zu den maximal erwerbbaren Leistungspunkten.
In den meisten Studiengängen können Sie aber auch ohne den Status eines Teilzeitstudierenden weniger Leistungen pro Semester erbringen, als es im Vollzeitstudium laut Studienplan vorgesehen ist. Dazu sollten Sie sich noch einmal in dem für Ihren Studiengang verantwortlichen Studienbüro beraten lassen.
Um in ein Teilzeitstudium zu wechseln, müssen Sie einen Antrag auf Teilzeitstudium stellen - dies tun Sie über STiNE. Den Antrag finden Sie dort unter "Studium" -> Anträge. Der Antrag auf Teilzeitstudium ist allerdings spätestens zum Ende der Rückmeldungsfrist (31.03.für das Sommersemester) einzureichen. Später eingehende Anträge können erst für das nächst folgende Semester berücksichtigt werden. Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird eine Genehmigung für zwei aufeinanderfolgende Semester in Teilzeit erteilt. Falls Sie später eine Verlängerung benötigen, können Sie dann einen Onlineantrag im STiNE-Portal nutzen. Sie sollten dem Antrag eine Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber in einfacher unbeglaubigter Kopie beilegen. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitsgebers, dass eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vorliegt. Ihr Arbeitsgeber kann auch ein Familienmitglied sein.
Beachten sollten Sie weiterhin, dass Sie, wenn Sie regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierender gelten und damit beim Überschreiten dieser Grenze voll beitragspflichtig werden, was z.B. dazu führen kann, dass sich Ihre Krankenversicherungsbeiträge stark erhöhen.
Bis zum 31.03. ist ein Antrag auf ein Teilzeitstudium für das Sommersemester noch möglich, auch wenn Sie sich schon zurückgemeldet haben sollten. Dazu stellen Sie so schnell wie möglich den Antrag über STiNE und reichen dann die Nachweise (ob der Zeit gerne auch persönlich, Sie können sie aber auch per Post senden) beim Team Studierendenangelegenheiten ein. Die Sprechzeiten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html.
Wenn Sie bereits den Semesterbeitrag überwiesen haben, kann es sein, dass ein Teilzeitstudium noch nicht auf den Semesterunterlagen für das Sommersemester vermerkt ist. Wenn das für Sie wichtig ist, können Sie nach der Umschreibung ins Teilzeitstudium gegen eine Gebühr von 10 Euro und mit einem gültigen Ausweis (z.B. Personalausweis) sich beim Team Studierendenangelegenheiten einen Neudruck Ihrer Semesterunterlagen erstellen lassen. Dazu müssen Sie allerdings persönlich die Sprechstunde des Teams im Campus-Center aufsuchen. Die Sprechzeiten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html.
Ein Teilzeitstudium kann z.B. Auswirkung auf BAföG oder Kindergeld haben. Informationen dazu finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tatus.html. Bei darüber hinausgehenden Fragen zu den Auswirkungen, müssen Sie sich direkt an die zuständigen Stellen z.B. Bezirksämter (Kindergeld) wenden. BAföG erhält man in einem Teilzeitstudium nicht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
bei einem Teilzeitstudium verlängern sich die Termine und Fristen der Hochschulprüfungsordnungen im Regelfall in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. D.h. mit einem Teilzeitstudium erhöht sich auch die Regelstudienzeit für jedes Semester, das in Teilzeit studiert wird um ein Semester. Darüber hinaus verlieren Sie keine Rechte und es gibt auch keine Einschränkungen zu den maximal erwerbbaren Leistungspunkten.
In den meisten Studiengängen können Sie aber auch ohne den Status eines Teilzeitstudierenden weniger Leistungen pro Semester erbringen, als es im Vollzeitstudium laut Studienplan vorgesehen ist. Dazu sollten Sie sich noch einmal in dem für Ihren Studiengang verantwortlichen Studienbüro beraten lassen.
Um in ein Teilzeitstudium zu wechseln, müssen Sie einen Antrag auf Teilzeitstudium stellen - dies tun Sie über STiNE. Den Antrag finden Sie dort unter "Studium" -> Anträge. Der Antrag auf Teilzeitstudium ist allerdings spätestens zum Ende der Rückmeldungsfrist (31.03.für das Sommersemester) einzureichen. Später eingehende Anträge können erst für das nächst folgende Semester berücksichtigt werden. Wenn Ihrem Antrag stattgegeben wird, wird eine Genehmigung für zwei aufeinanderfolgende Semester in Teilzeit erteilt. Falls Sie später eine Verlängerung benötigen, können Sie dann einen Onlineantrag im STiNE-Portal nutzen. Sie sollten dem Antrag eine Bestätigung von Ihrem Arbeitgeber in einfacher unbeglaubigter Kopie beilegen. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitsgebers, dass eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden vorliegt. Ihr Arbeitsgeber kann auch ein Familienmitglied sein.
Beachten sollten Sie weiterhin, dass Sie, wenn Sie regelmäßig mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Studierender gelten und damit beim Überschreiten dieser Grenze voll beitragspflichtig werden, was z.B. dazu führen kann, dass sich Ihre Krankenversicherungsbeiträge stark erhöhen.
Bis zum 31.03. ist ein Antrag auf ein Teilzeitstudium für das Sommersemester noch möglich, auch wenn Sie sich schon zurückgemeldet haben sollten. Dazu stellen Sie so schnell wie möglich den Antrag über STiNE und reichen dann die Nachweise (ob der Zeit gerne auch persönlich, Sie können sie aber auch per Post senden) beim Team Studierendenangelegenheiten ein. Die Sprechzeiten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html.
Wenn Sie bereits den Semesterbeitrag überwiesen haben, kann es sein, dass ein Teilzeitstudium noch nicht auf den Semesterunterlagen für das Sommersemester vermerkt ist. Wenn das für Sie wichtig ist, können Sie nach der Umschreibung ins Teilzeitstudium gegen eine Gebühr von 10 Euro und mit einem gültigen Ausweis (z.B. Personalausweis) sich beim Team Studierendenangelegenheiten einen Neudruck Ihrer Semesterunterlagen erstellen lassen. Dazu müssen Sie allerdings persönlich die Sprechstunde des Teams im Campus-Center aufsuchen. Die Sprechzeiten finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html.
Ein Teilzeitstudium kann z.B. Auswirkung auf BAföG oder Kindergeld haben. Informationen dazu finden Sie unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... tatus.html. Bei darüber hinausgehenden Fragen zu den Auswirkungen, müssen Sie sich direkt an die zuständigen Stellen z.B. Bezirksämter (Kindergeld) wenden. BAföG erhält man in einem Teilzeitstudium nicht.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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