Immatrikuliert bleiben nach Abgabe der Bachelorarbeit

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Ulysses
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Registriert: Fr 17. Mär 2017, 13:41

Bearbeitet Immatrikuliert bleiben nach Abgabe der Bachelorarbeit

Beitrag von Ulysses »

Schönen guten Tag,

ich habe vor kurzem meine Bachelorarbeit abegegeben (als letzte Prüfungsleistung) und wechsel nun meinen Studienplatz von Hamburg nach Göttingen, um dort meinen Master zu machen.

Die Frage: soll ich für das nächste Semester an der Uni Hamburg immatrikuliert bleiben? Da die Note noch nicht feststeht, könnte es ja sein, dass ich die Bachelorarbeit wiederholen muss.

Dieses zusätzliche Semester würde dann nicht für meine benötigte Studienzeit angerechnet, da doch das Abgabedatum zählt, richtig?

Man kann sich meines Wissens nach Abgabe der Bachelorarbeit auf Antrag exmatrikulieren lassen, jedoch würde ich es aus verschiedenen Gründen wünschenswert finden, an der Uni Hamburg immatrikuliert zu bleiben (für ein weiteres Semester), während ich das Masterstudium mache. Das "soll" in der Frage ist also eher als "kann" zu verstehen.


Vielen lieben Dank :)

Ulysses
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Immatrikuliert bleiben nach Abgabe der Bachelorarbeit

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Hallo Ulysses,

Sie werden erst nach der Zeugnisausgabe automatisch zum Semesterende exmatrikuliert. Wenn Sie Ihre Bachelorarbeit eingereicht haben und die Zeugnisausgabe nicht vor dem 31.03. ist, können Sie sich also gerne für das Sommersemester durch die Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Ihre Bachelorarbeit im ersten Prüfungsversuch bestehen, ist es sogar sinnvoll, da es sonst zu organisatorischen Schwierigkeiten führen kann, wenn Sie sich bereits exmatrikuliert haben und einen weiteren Prüfungsversuch benötigen. Das ist aber in den Fachbereichen verschieden geregelt.

Sie sollten aber auf jeden Fall an der anderen Uni prüfen, ob es dort möglich ist den Masterstudiengang zu beginnen, während Sie an der Uni Hamburg noch im Bachelorstudium eingeschrieben sind. An der Uni Hamburg wäre das im ersten Fachsemester des Masterstudiengangs möglich, sofern Sie sich in der Abschlussphase des Bachelorstudiums befinden. Das gilt aber nicht unbedingt auch für andere Hochschulen, von daher erkundigen Sie sich bitte dort.

Falls Sie für die Aufnahme des Masterstudiums in Göttingen an der Uni Hamburg exmatrikuliert sein müssen, können Sie im Exmatrikulationsantrag die Option „Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe“ ankreuzen. In dem Fall klären Sie aber bitte im Fachbereich der Uni Hamburg, was passiert, falls Sie einen weiteren Prüfungsversuch benötigen und Sie sich bereits exmatrikuliert haben.

Aus dem Bachelorabschlusszeugnis geht nur das Datum der letzten Prüfungsleistung hervor. In der Exmatrikulationsbescheinigung würde das Sommersemester allerdings mit aufgeführt werden, sofern Sie sich für das Sommersemester zurückmelden.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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