Bearbeitet Immatrikulation zur Promotion
Liebes Campus-Center-Team,

ich bin zur Promotion in Alter Geschichte an der Universität Hamburg zugelassen worden und werde mich in den nächsten Tagen immatrikulieren.

Da ich ein Master-Studium früher an der Universität Athen abgeschlossen habe, möchte ich Sie fragen, ob ich Kopien des Diploms sowie der notariellen Übersetzung von diesem beifügen darf. Das Original des Diploms und der Übersetzung kann ich vorzeigen.

Außerdem, sollte ich Ihnen zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Betreuungszusage oder die Betreuungsvereinbarung schicken?

Mit freundlichen Grüßen,

Efthymios
Re: Immatrikulation zur Promotion
Lieber Efthymios,

Sie finden die Informationen zur Immatrikulation und zu den einzureichenden Unterlagen unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2930561.

Ihr Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung muss als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Sie finden Informationen zur amtlichen Beglaubigung unter: https://www.uni-hamburg.de/beglaubigung.

Reichen Sie bitte auch Ihre aktuelle Betreuungszusage der betreuenden Professorin oder des betreuenden Professors der Universität Hamburg ein.

Da Sie Ihren Studienabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, reichen Sie bitte zudem auch eine auch Bestätigung des zuständigen Fachbereichs über Ihre Zulassung zur Promotion ein.
Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulation zur Promotion
Sehr geehrter Herr Gautzsch,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich möchte Sie außerdem fragen, ob auch die notarielle Übersetzung des Studienabschlusses beglaubigt werden sollte. Ich habe nämlich nur noch eine Kopie davon, in der aber der Stempel des vereidigten Übersetzers deutlich sichtbar ist.

Schließlich möchte ich Sie informieren, dass ich den Krankenversicherungsnachweis spätestens bis zum 10. April nachreichen werde.

Mit freundlichen Grüßen,

Efthymios Kakavogiannis
Re: Immatrikulation zur Promotion
Lieber Efthymios,

die notarielle Übersetzung des Studienabschlusses muss auch amtlich beglaubigt werden. Voraussichtlich werden Sie Schwierigkeiten mit der amtlichen Beglaubigung der Kopie haben, sofern Ihnen das Original nicht vorliegt. In dem Fall müssten Sie sich leider für Ihr Abschlusszeugnis eine erneute notarielle Übersetzung ausstellen lassen.

Eine Nachreichung des Nachweises der Krankenversicherung ist möglich. Sie sollten den Nachweis aber möglichst schnell nachreichen, da Ihnen vorab keine endgültigen Semesterunterlagen (inkl. HVV-Ticket) ausgestellt werden können.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Immatrikulation zur Promotion
Sehr geehrter Herr Gautzsch,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Eigentlich habe ich das Original der notariellen Übersetzung dem Promotionsbüro abgegeben und es wundert mich, dass ein weiteres Exemplar zur Immatrikulation nötig ist. Die Kopie kann man trotzdem beim Generalkonsulat beglaubigen lassen und ich werde es also demnächst versuchen.

Mit freundlichen Grüßen,

Efthymios
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