Bearbeitet Semestergebühren
Hallo, ich wollte einmal fragen, wenn ich meine Bachelorarbeit kurz nach Beginn des neuen Semesters abgebe, kann ich dann einen Teil der Semestergebühren rückerstattet bekommen oder läuft es weiter und ich kann das Semesterticket nutzen?
Re: Semestergebühren
Hallo Nirtak,

den ganzen Semesterbeitrag können Sie sich nicht zurückerstatten lassen, da u.a. die Semesterunterlagen für Sie dann bereits erstellt worden sind. Unter bestimmten Umständen können Sie sich den Anteil des Semesterbeitrags für das Semesterticket erstatten lassen. Hierzu zählen gesundheitliche, räumliche oder soziale Gründe oder aber Ortsabwesenheit, Hierfür wenden Sie sich direkt an das Studierendenwerk Hamburg unter http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... sterticket. Beachten Sie hier, dass der Antrag bis zum 31. März eingereicht werden muss.

Weitere Informationen zur Erstattung aus Härtefonds finden Sie hier:
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ ... 013_01.pdf

Auch bei einer tagesaktuellen Exmatrikulation im laufenden Semester können Sie sich anteilig die Kosten für das Semesterticket bei der Fahrgeldstelle der S-Bahn GmbH erstatten lassen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... icket.html

Das Semesterticket können Sie bis zum Ende des Semesters nutzen, in dem Sie eingeschrieben sind oder waren.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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