Bearbeitet Immatrikulation bis zur Disputation
Liebes Beratungs-Team,

ich werde meine Dissertation diese Woche abgeben und ich bin noch bis Ende März immatrikuliert. Muss ich nun bis zur Disputation im nächsten Semester eingeschrieben sein, also müsste ich mich für das Sommersemester 2018 noch zurückmelden?

Herzlichen Dank und viele Grüße

Henrik Martens
Re: Immatrikulation bis zur Disputation
Lieber Herr Martens,

Hierzu gibt es keine universitätsweite Regelung, sondern die Antwort auf Ihre Frage hängt davon ab, was die Promotionsordnung der Fakultät, an der Sie promovieren, vorschreibt. Daher wenden Sie sich am besten an die entsprechende Fakultät. Wenn Sie mir schreiben, in welchem Fach Sie promovieren, kann ich Ihnen auch gern konkretere Kontaktdaten geben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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