Bearbeitet Rechtswissenschaft Übergang Erste Staatsprüfung zur Promotion
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Dezember 2017 das Erste Juristische Staatsexamen abgeschlossen (ein Verbesserungsversuch wird nicht unternommen) und bin noch bis Ende März 2018 im Studiengang Rechtswissenschaft Erste Staatsprüfung eingeschrieben.

Ich plane nun eine Promotion und werde in den nächsten Wochen den Antrag auf Zulassung zur Promotion stellen. Nach erfolgter Zulassung würde ich mich wieder als Promotionsstudentin immatrikulieren wollen. Wie gestalte ich den Übergang am besten?

Soll ich mich jetzt am besten erst einmal über Stine aus dem Studiengang Erste Staatsprüfung exmatrikulieren und nach erfolgter Zulassung dann neu als Promotionsstudentin immatrikulieren? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Viele Grüße

LM
Re: Rechtswissenschaft Übergang Erste Staatsprüfung zur Promotion
Hallo LM,

haben Sie Ihr Abschlusszeugnis bereits erhalten? Wenn ja, werden Sie zum Ende des Semesters automatisch exmatrikuliert.

Wenn Sie das Zeugnis noch nicht erhalten haben und Sie sich zum SS 2018 durch die Überweisung des Semesterbeitrags zurückmelden, behalten Sie den Studentenstatus (, sofern Sie dieses wünschen). Sobald Sie die Zulassung zur Promotion von der Fakultät erhalten haben, können Sie sich als Promotionsstudent/ in umschreiben lassen.

Informationen zur Promotion finden Sie auf den Seiten der Fakultät Rechtswissenschaft unter https://www.jura.uni-hamburg.de/forschu ... otion.html und auf den Seiten des Campus-Centers unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... otion.html

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten