Liebe Leute des Campus-Center Forums,
ich habe nur eine kurze Frage: Wenn ich mich auf eigenen Antrag exmatrikuliere und noch Wiederholungstermine für eine Hausarbeit ausstehen, verliere ich dann diese "Versuche" wenn ich die Hausarbeit nicht zu den Terminen abgebe? Könnte ich also durch die nicht-Abgabe nach der Exmatrikulation diese Hausarbeit endgültig nicht bestehen? Oder bleibt mir dann nur die Option offen, diese freiwillig abzugeben?
Ich frage nur, weil man sich bei den meisten Prüfungen einfach abmelden kann, was bei Hausarbeiten nur schwer möglich ist.
Zur Information: Ich studiere momentan Philosophie im BoA.
Vielen Dank für die Auskunft,
Anton Winter
Lieber Her Winter,
wenn Sie sich exmatrikulieren, gelten dann keine Modul- und Abgabefristen für Sie. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Hausarbeit abgegeben haben und zum Zeitpunkt der Exmatrikulation noch ein Wiederholungstermin aussteht, werden Sie diese Prüfungsleistung nicht endgültig nicht bestehen. Sie sollten nur darauf achten, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation keine Prüfungsleistung bereits endgültig nicht bestanden haben.
Beachten Sie aber, dass eine Wiederaufnahme des Studiums schwierig sein kann. Denn als Studienanfänger können Sie sich für diesen Studiengang nicht mehr bewerben und es bliebe nur eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Der Bachelorstudiengang Philosophie bietet zwar im Gegensatz zu anderen Studiengängen regelmäßig Studienplätze für höhere Fachsemsemester an, aber es hängt dann bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester davon ab, wie viele Studienplätze für höhere Fachsemester der Fachbereich Philosophie in dem zukünftigen Bewerbungsverfahren anbietet und wie viele Bewerbungen für diese Studienplätze vorliegen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
wenn Sie sich exmatrikulieren, gelten dann keine Modul- und Abgabefristen für Sie. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Hausarbeit abgegeben haben und zum Zeitpunkt der Exmatrikulation noch ein Wiederholungstermin aussteht, werden Sie diese Prüfungsleistung nicht endgültig nicht bestehen. Sie sollten nur darauf achten, dass Sie zum Zeitpunkt der Exmatrikulation keine Prüfungsleistung bereits endgültig nicht bestanden haben.
Beachten Sie aber, dass eine Wiederaufnahme des Studiums schwierig sein kann. Denn als Studienanfänger können Sie sich für diesen Studiengang nicht mehr bewerben und es bliebe nur eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester. Der Bachelorstudiengang Philosophie bietet zwar im Gegensatz zu anderen Studiengängen regelmäßig Studienplätze für höhere Fachsemsemester an, aber es hängt dann bei einer Bewerbung in ein höheres Fachsemester davon ab, wie viele Studienplätze für höhere Fachsemester der Fachbereich Philosophie in dem zukünftigen Bewerbungsverfahren anbietet und wie viele Bewerbungen für diese Studienplätze vorliegen.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Sehr geehrter Herr Gautzsch,
vielen Dank für ihre Antwort. Wäre dem auch so, wenn die Hausarbeit nicht abgegeben wäre? Würde ich dann trotzdem die nächsten Versuche verlieren, wenn die jeweiligen Fristen verstreichen?
Vielen Dank für ihre Auskunft und Ihnen schöne Ostern wünschend
,
Anton Winter
vielen Dank für ihre Antwort. Wäre dem auch so, wenn die Hausarbeit nicht abgegeben wäre? Würde ich dann trotzdem die nächsten Versuche verlieren, wenn die jeweiligen Fristen verstreichen?
Vielen Dank für ihre Auskunft und Ihnen schöne Ostern wünschend
Anton Winter
Lieber Herr Winter,
ich habe Ihre Frage so verstanden: Was würde passieren, wenn Sie sich zu einer Prüfungsleistung angemeldet haben (Hausarbeitsthema abgesprochen und einen Abgabetermin vereinbart) und Sie die Hausarbeit nicht abgeben?
In dem Fall würden Sie bei Nichtabgabe zum ersten Abgabetermin einen Prüfungsversuch verlieren, bei Nichtabgabe zum zweiten Termin einen zweiten Prüfungsversuch und bei Nichtabgabe zum letzten Termin den letzten Prüfungsversuch. Sie hätten dann die Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden.
Wenn Sie sich vor dem Abgabetermin des letzten Prüfungsversuches exmatrikulieren, würden Sie zwar im Studiengang Philosophie exmatrikuliert, aber Sie hätten die Prüfungsleistung nicht endgültig nicht bestanden.
Falls ich Sie falsch verstanden haben sollte, melden Sie sich gerne erneut.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
ich habe Ihre Frage so verstanden: Was würde passieren, wenn Sie sich zu einer Prüfungsleistung angemeldet haben (Hausarbeitsthema abgesprochen und einen Abgabetermin vereinbart) und Sie die Hausarbeit nicht abgeben?
In dem Fall würden Sie bei Nichtabgabe zum ersten Abgabetermin einen Prüfungsversuch verlieren, bei Nichtabgabe zum zweiten Termin einen zweiten Prüfungsversuch und bei Nichtabgabe zum letzten Termin den letzten Prüfungsversuch. Sie hätten dann die Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden.
Wenn Sie sich vor dem Abgabetermin des letzten Prüfungsversuches exmatrikulieren, würden Sie zwar im Studiengang Philosophie exmatrikuliert, aber Sie hätten die Prüfungsleistung nicht endgültig nicht bestanden.
Falls ich Sie falsch verstanden haben sollte, melden Sie sich gerne erneut.
Herzlichen Gruß
Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg