Hallo,
Ich möchte mich zum kommenden Wintersemester für den Studiengang Medizin bewerben und befinde mich derzeit im 3. Semester eines Biochemie-Studiums.
Auf den Internetseiten über die Auswahlgrenzen für die Einladung zum HamNat steht für die letzten Jahre als Grenzwert ein NC von 1,8 Bzw 1,9. Auch steht dort, dass alle Bewerber einschließlich mit diesem NC eingeladen wurden.
Nun habe ich eine Freundin, die sich zum letzten Wintersemester mit einem Schnitt von 1,8 für Medizin beworben hat, allerdings keine Einladung sondern eine Absage erhalten hat.
Auch ich habe einen Schnitt von 1,8, darum lautet meine Frage:
Wie kann das sein?
Außerdem würde es mich interessieren ob ich Leistungen wie Module/Praktikas des Stoffwechsels, der anorganischen und organischen Chemie, Physik (Mechanik und Elektrizitätslehre), Mathematik, Human- und zellbiologie anrechnen lassen könnte und damit eine Verkürzung der Studienzeit einhergehen würde?
Ich danke Ihnen schon mal für Ihre Antwort und verbleibe derweil mit
Lieben Grüßen
Hallo Edbx,
Für die Einladung zum HAMNat gilt in der Tat, wie auf den Webseiten beschrieben, dass immer alle Bewerber/innen mit einem gegebenen Notenschnitt eingeladen werden. Das Verfahren hierzu ist wie folgt geregelt: Die 1500 HAMNat-Testplätze, die für Bewerberinnen für den Studiengang Medizin zur Verfügung stehen, werden ausschließlich nach der Durchschnittsnote an die besten Bewerber/innen vergeben. Sollten über die 1500 eingeladenen Bewerber/innen hinaus noch Bewerber/innen mit der gleichen Durchschnittsnote wie die/der letzte eingeladene Bewerber/in übrig sein, werden diese zusätzlich eingeladen. D.h. es ist nicht möglich, dass von zwei Bewerber/innen mit der gleichen Durchschnittsnote die eine eingeladen wird und der andere nicht.
Dennoch gibt es mögliche Erklärungen dafür, dass Ihre Freundin trotz einer Durchschnittsnote von 1,8 im letzten Jahr keine Einladung zum HAMNat erhalten hat:
1. Möglicherweise hat sie bei der Bewerbung über hochschulstart.de einen Formfehler gemacht, d.h. z.B. erforderliche Dokumente nicht fristgerecht eingereicht. Liegt ein Formfehler in der Bewerbung vor, erfolgt eine Ablehnung aus formalen Gründen und die Bewerberin wird unabhängig von der Durchschnittsnote nicht zu den Auswahlverfahren der Hochschulen eingeladen. Sollte dies der Fall sein, sollte das aus dem Ablehnungsbescheid ihrer Freundin hervorgehen. Sollte ihr aus dem Bescheid nicht deutlich werden, ob dies der Grund der Ablehnung war, kann sie dazu auch bei hochschulstart.de nachfragen: https://zv.hochschulstart.de/?id=58
2. Die Einladungen zum HAMNat werden ausschließlich per E-Mail verschickt. Möglicherweise hat sie eine Einladung erhalten, diese ist aber z.B. durch einen Spamfilter abgefangen worden und hat sie daher nicht erreicht oder ähnliches. Wer eine Einladung erhält und nicht zum Test erscheint, erhält ebenfalls eine Ablehnung. Ob sie eine Einladung erhalten haben sollte, kann sie bei der Medizinischen Fakultät der Uni Hamburg erfragen: auswahlverfahren(at)uke.de Wir haben auf diese Frage keine Antwort, da die Bewerberdaten von hochschulstart.de nicht an uns, sondern direkt an die Medizinische Fakultät gegeben werden. Auch für diesen und andere mögliche Gründe sollte ihr grundsätzlich ihr Ablehnungsbescheid Aufschluss über die Gründe der Ablehnung geben. Sofern die im Bescheid angegebenen Gründe ihr nicht verständlich sind, empfiehlt sich immer eine Nachfrage bei hochschulstart.de
Zu Ihrer zweiten Frage: Anrechnungen in den medizinischen Studiengängen erfolgen nicht durch die Universitäten, sondern immer durch die Landesprüfungsämter, da die medizinischen Studiengänge zu staatlichen Abschlüssen führen. Daher müssen Sie diese Frage an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt richten. Zuständig ist, sofern Sie noch nicht an einer Hochschule für Medizin eingeschrieben sind, immer das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem Sie geboren sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Einladung zum HAMNat gilt in der Tat, wie auf den Webseiten beschrieben, dass immer alle Bewerber/innen mit einem gegebenen Notenschnitt eingeladen werden. Das Verfahren hierzu ist wie folgt geregelt: Die 1500 HAMNat-Testplätze, die für Bewerberinnen für den Studiengang Medizin zur Verfügung stehen, werden ausschließlich nach der Durchschnittsnote an die besten Bewerber/innen vergeben. Sollten über die 1500 eingeladenen Bewerber/innen hinaus noch Bewerber/innen mit der gleichen Durchschnittsnote wie die/der letzte eingeladene Bewerber/in übrig sein, werden diese zusätzlich eingeladen. D.h. es ist nicht möglich, dass von zwei Bewerber/innen mit der gleichen Durchschnittsnote die eine eingeladen wird und der andere nicht.
Dennoch gibt es mögliche Erklärungen dafür, dass Ihre Freundin trotz einer Durchschnittsnote von 1,8 im letzten Jahr keine Einladung zum HAMNat erhalten hat:
1. Möglicherweise hat sie bei der Bewerbung über hochschulstart.de einen Formfehler gemacht, d.h. z.B. erforderliche Dokumente nicht fristgerecht eingereicht. Liegt ein Formfehler in der Bewerbung vor, erfolgt eine Ablehnung aus formalen Gründen und die Bewerberin wird unabhängig von der Durchschnittsnote nicht zu den Auswahlverfahren der Hochschulen eingeladen. Sollte dies der Fall sein, sollte das aus dem Ablehnungsbescheid ihrer Freundin hervorgehen. Sollte ihr aus dem Bescheid nicht deutlich werden, ob dies der Grund der Ablehnung war, kann sie dazu auch bei hochschulstart.de nachfragen: https://zv.hochschulstart.de/?id=58
2. Die Einladungen zum HAMNat werden ausschließlich per E-Mail verschickt. Möglicherweise hat sie eine Einladung erhalten, diese ist aber z.B. durch einen Spamfilter abgefangen worden und hat sie daher nicht erreicht oder ähnliches. Wer eine Einladung erhält und nicht zum Test erscheint, erhält ebenfalls eine Ablehnung. Ob sie eine Einladung erhalten haben sollte, kann sie bei der Medizinischen Fakultät der Uni Hamburg erfragen: auswahlverfahren(at)uke.de Wir haben auf diese Frage keine Antwort, da die Bewerberdaten von hochschulstart.de nicht an uns, sondern direkt an die Medizinische Fakultät gegeben werden. Auch für diesen und andere mögliche Gründe sollte ihr grundsätzlich ihr Ablehnungsbescheid Aufschluss über die Gründe der Ablehnung geben. Sofern die im Bescheid angegebenen Gründe ihr nicht verständlich sind, empfiehlt sich immer eine Nachfrage bei hochschulstart.de
Zu Ihrer zweiten Frage: Anrechnungen in den medizinischen Studiengängen erfolgen nicht durch die Universitäten, sondern immer durch die Landesprüfungsämter, da die medizinischen Studiengänge zu staatlichen Abschlüssen führen. Daher müssen Sie diese Frage an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt richten. Zuständig ist, sofern Sie noch nicht an einer Hochschule für Medizin eingeschrieben sind, immer das Landesprüfungsamt des Bundeslandes, in dem Sie geboren sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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