Liebe Louisa,
Ein direkter Einstieg in den Master of Education ist mit Ihrem Abschuss nicht möglich, weil eine Zugangsvoraussetzung für die Master of Education-Studiengänge der Uni Hamburg darin besteht, dass Sie einen Bachelorabschluss in einem lehramtsbezogenen Studiengang vorweisen können.
Wenn Sie ein Lehramtsstudium anschließen möchten, müssen Sie sich also erneut für einen Lehramts-Bachelorstudiengang bewerben. Informationen zu den an der Uni Hamburg angebotenen Lehramtsstudiengängen finden Sie hier:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... aenge.html Sofern Sie die Unterrichtsfächer Deutsch und Englisch wählen, gehe ich davon aus, dass Ihnen viele Ihrer Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium anerkannt werden können, so dass Sie weitest gehend nur noch den erziehungswissenschaftlichen Teil des Bachelorstudiums absolvieren müssen.
Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Ob dies der Fall ist, können Sie zunächst einmal selbst einschätzen, indem Sie sich die Studienpläne bzw. die Modulhandbücher der Lehramtsstudiengänge anschauen. Die Studienpläne finden Sie hier:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/lehr ... laene.html Die Modulhandbücher finden Sie jeweils am Ende der Fachspezifischen Bestimmungen für Erziehungswissenschaft bzw. Ihre gewünschten Unterrichtsfächer:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... hramt.html Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“):
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/info ... -dezentral Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind. Sie können aber dennoch um eine unverbindliche Einschätzung bezüglich der Anerkennbarkeit Ihrer Leistungen bitten. Gut wäre es, wenn Sie bei Ihrer Anfrage schon genauere Informationen hinsichtlich der anzurechnenden Leistungen mitschicken könnten, wie beispielsweise einen Link zu der Studienordnung, nach der die Leistungen erbracht wurden oder einen Link zu einem Modulhandbuch.
Informationen zur Bewerbung finden Sie hier:
https://www.lehramt.uni-hamburg.de/faqs ... rbung.html Bei Ihrer Unterrichtsfachkombination ist aller Wahrscheinlichkeit nach keine Bewerbung in ein höheres Fachsemester möglich, da in diesen Fächern meist keine Studienplätze für höhere Fachsemester angeboten werden. Daher sind für Sie nur die Informationen zur Bewerbung als Studienanfängerin relevant. Für die Anrechnung Ihrer vorherigen Leistungen macht der Bewerbungsweg keinen Unterschied.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling