Hallo!
Da in allen mir bekannten Quellen zu den Zulassungsvoraussetzungen für das Fach Sozialökonomie nur zwischen Allgemeiner Hochschulreife und Fachhochschulreife differenziert wird, die fachgebundene Hochschulreife jedoch nicht erwähnt wird, versuche ich meine Frage über dieses Forum klären zu lassen.
Ich habe in Schleswig-Holstein meine fachgebundene Hochschulreife in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung an einer Berufsoberschule erlangt.
Laut der Berufsoberschulverordnung berechtigt mich diese zum Studium an Hochschulen in wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen. Da dies jedoch eine Landesverordnung ist, bin ich mir unsicher, ob das Studienfach Sozialökonomie an der UHH mit eingeschlossen ist.
Kurz gefasst: Kann ich mich über das normale Zulassungsverfahren ab 1. Juni für das WS2018/2019 bewerben oder muss ich den Weg über die Zulassungsprüfung für das SS2019 gehen?
Danke im Voraus und lieben Gruß
Nico Eggers
Lieber Herr Eggers,
Um diese Frage beantworten zu können, müssten wir uns das Zeugnis Ihrer fachgebundenen Hochschulreife einmal ansehen. Könnten Sie es uns daher bitte über das folgende Kontaktformular zukommen lassen: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc?
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Um diese Frage beantworten zu können, müssten wir uns das Zeugnis Ihrer fachgebundenen Hochschulreife einmal ansehen. Könnten Sie es uns daher bitte über das folgende Kontaktformular zukommen lassen: https://www.uni-hamburg.de/kontakt-cc?
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
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Universität Hamburg
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