Bearbeitet Beginn einer Vollzeit-Stelle vor Zeugnisausgabe
Guten Tag,

ich werden ab dem 1.10. eine Vollzeitstelle beginnen, meine Masterarbeit werde ich allerdings erst Ende September, Anfang Oktober abgeben.

So wie es aussieht, muss ich mich dann zum WS 18/19 rückmelden, damit ich bei der Abgabe der Arbeit immatrikuliert bin.

Nun zu meiner Frage: Ist es ein Problem, dass ich dann ab dem 1.10. ein Vollzeitstudium habe aber parallel auch einen Vollzeitjob als Arbeitnehmer? Mir ist bewusst, dass ich nicht mehr länger in der studentischen KV versichert sein kann und das dann über den Arbeitgeber laufen würde. Aber gibt es sonst Probleme? Muss ich der Uni irgendetwas melden?

Danke für Ihre Antworten.
Liebe Grüße
PLS
Re: Beginn einer Vollzeit-Stelle vor Zeugnisausgabe
Hallo PLS,

nein, Sie müssen der Uni weder etwas melden noch entstehen Ihnen daraus Nachteile - außer denen, die Sie schon selbst genannt haben, also Sozialversicherungspflicht usw.

Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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