Hallo,
ich werde in diesem Semester meinen Abschluss machen und habe eine Frage bezüglich des Übergangs in ein Arbeitsverhältnis.
Regulär würde ich zum 30.09 das Studium beenden und ab den 1.10 einen neuen Arbeitsvertrag haben.
Wie ist die Situation, wenn ich z. B. zum 1.09 meinen Arbeitsvertrag beginnen möchte bzw. muss?
Muss ich mich in diesem Fall eine Exmatrikulation beantragen?
Meine Abschlussprüfung werde ich im August abschließen.
Wie ist es, wenn ich ein Duales Studium zum 1.09 anfange und somit für den September quasi an zwei Hochschulen eingeschrieben bin?
Für eine Auskunft bedanke ich mich schon mal im Voraus.
Hallo Onken,
von Seiten der Uni Hamburg besteht keine Pflicht zur Exmatrikulation, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis aufnehmen.
Wenn Sie sich vor Ende des Semesters exmatrikulieren wollen, so finden Sie den entsprechenden Antrag und alle zu bedenkenden Aspekte unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rikulation
Generell empfehlen wir eher so lange immatrikuliert zu bleiben, bis Sie alle Prüfungsergebnisse haben. Sollten Sie widererwarten doch durch eine Prüfung fallen, ist die Wiederholung so deutlich einfacher.
Wenn Sie an eine andere Hochschule wechseln wollen, steht es Ihnen ebenso frei sich vor Ende des Semesters zu exmatrikulieren. Ansonsten entscheidet die Hochschule, an der Sie das 2. Studium aufnehmen, über ein Doppelstudium.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
von Seiten der Uni Hamburg besteht keine Pflicht zur Exmatrikulation, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis aufnehmen.
Wenn Sie sich vor Ende des Semesters exmatrikulieren wollen, so finden Sie den entsprechenden Antrag und alle zu bedenkenden Aspekte unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rikulation
Generell empfehlen wir eher so lange immatrikuliert zu bleiben, bis Sie alle Prüfungsergebnisse haben. Sollten Sie widererwarten doch durch eine Prüfung fallen, ist die Wiederholung so deutlich einfacher.
Wenn Sie an eine andere Hochschule wechseln wollen, steht es Ihnen ebenso frei sich vor Ende des Semesters zu exmatrikulieren. Ansonsten entscheidet die Hochschule, an der Sie das 2. Studium aufnehmen, über ein Doppelstudium.
Freundliche Grüße
Antje Schulzki
Zentrale Studienberatung und Psychologische Beratung
Campus-Center
Universität Hamburg
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