Exmatrikulationsbescheinigung

Antworten
tinam
Beiträge: 13
Registriert: Di 3. Apr 2018, 10:38

Bearbeitet Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von tinam »

Hallo,

ich habe schon alle benötigten Leistungen im Studiengang erbracht und Masterarbeit abgegeben. Ich brauche möglichst schnell die Exmatrikulationsbescheinigung. Kann ich das vor Zeugnisausgabe bekommen? Beeinflusst das dann den Zeugnisantrag? Ich habe noch keine Note von dem Prof. für die Masterarbeit. Wenn ich die Exmatrikulationsbescheinigung bekomme, habe ich noch Zugang zu Stine?

Ich wohne zurzeit in München und kann selbst den Antrag nicht abgeben, wie kann man das beantragen und die Exmatrikulationsbescheinigung erhalten (per Post) ?

Vielen Dank im Voraus!
Benutzeravatar
Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Tina,

sofern Sie Ihr Studium erfolgreich abschließen und die Exmatrikulation nicht explizit beantragen, werden Sie zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten haben, exmatrikuliert.
Sie können sich aber bereits aktiv auf eigenen Antrag exmatrikulieren. Dazu nutzen Sie bitte den Antrag in Ihrem STiNE-Account unter „Dokumente“. Kreuzen Sie in dem Fall bitte „Beendigung nach letzter Prüfung vor Zeugnisausgabe“ an.

Bitte beachten Sie, dass ein rechtswirksamer Antrag jedoch erst vorliegt, wenn Ihr Antrag unterschrieben der Uni Hamburg vorliegt. Sie müssen aber den unterschriebenen Exmatrikulationsantrag nicht persönlich, sondern können diesen auch postalisch einreichen:

Universität Hamburg
Service für Studierende
Alsterterrasse 1, 3. Etage
20354 Hamburg

Nachdem Sie Ihren Exmatrikulationsantrag unterschrieben eingereicht haben, wird Ihnen Ihre Exmatrikulationsbescheinigung auch in Ihrem STiNE-Account zur Verfügung gestellt. Sie verlieren nicht sofort Ihren STiNE-Zugang, sondern haben ausreichend Zeit Ihre Exmatrikulationsbescheinigung zu sichern.

Sie sollten aber in Ihrem Fachbereich (Studienbüro) sicherheitshalber nachfragen, was Sie beachten müssen, wenn Sie sich vor der Zeugnisausgabe exmatrikulieren. Vor allem auch was passieren würde, wenn Sie für Ihre Masterarbeit einen weiteren Prüfungsversuch benötigen würden, Sie aber bereits exmatrikuliert sind.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
tinam
Beiträge: 13
Registriert: Di 3. Apr 2018, 10:38

Re: Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von tinam »

Hallo Michael,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.

Ich möchte noch kurz fragen: Manche Kurse, die ich erledigt habe, muss ich noch per Zeugnisantrag in Electives Modul schieben. Kann man das machen auch wenn man exmatrikuliert ist?

Beste Grüße
Tina
Benutzeravatar
Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Tina,

genau das meinte ich mit der Nachfrage im Fachbereich (Studienbüro), da es in den einzelnen Studiengängen/Fachbereiche verschiedene Regelungen geben kann. In manchen Studiengängen kann es zum Beispiel schwierig sein, sich nach der Exmatrikulation noch Prüfungsleistungen in das STiNE-Leistungskonto eintragen zu lassen. Richten Sie deshalb bitte Ihre Anfrage direkt an Ihr Studienbüro.

Herztlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
tinam
Beiträge: 13
Registriert: Di 3. Apr 2018, 10:38

Re: Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von tinam »

Hallo Michael,

vielen Dank.

Wenn ich jetzt Exmatrikulation beantragen, welches Datum steht auf der Exmatrikulationsbescheinigung (31.3. oder 17.4.)? Also zum welchen Datum bin ich exmatrikuliert?

Beste Grüße
Tina
Benutzeravatar
Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Tina,

im Exmatrikulationsantrag in Ihrem STiNE-Account können Sie "mit Tagesdatum", "zum Semesterende" und "zum Wunschdatum" als Exmatrikulationszeitpunkt angeben. Bei einem Wunschdatum darf das Datum nur in der Zukunft liegen. Das Datum wird dann auch auf der Exmatrikulationsbescheiniung aufgeführt sein.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
tinam
Beiträge: 13
Registriert: Di 3. Apr 2018, 10:38

Re: Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von tinam »

Lieber Michael,

auch wenn ich jetzt "zum 15. Mai" als Exmatrikulationszeitpunkt angeben, kann ich schon nach ein paar Tage (also in April) die Exmatrikulationsbescheinigung in Stine herunterladen?

Beste Grüße
Tina
tinam
Beiträge: 13
Registriert: Di 3. Apr 2018, 10:38

Re: Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von tinam »

Lieber Michael,

darf ich um eine kurze Rückmeldung bitten?

vielen Dank
Tina
Benutzeravatar
Campus-Center - Michael Gautzsch
Beiträge: 1972
Registriert: Mo 7. Dez 2015, 11:11

Re: Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Liebe Tina,

wenn Sie sich zum 15. Mai exmatrikulieren wollen, sollten Sie auch den 15. Mai als Wunschdatum in Ihrem Exmatrikulationsantrag angeben. Damit die Exmatrikulation gültig wird, müssen Sie zudem den Exmatrikulationsantrag ausdrucken, unterschreiben und an der Uni Hamburg zusammen mit Ihrem Semesterausweis einreichen.

Wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen während der Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... eiten.html) im Campus-Center vorsprechen, kann Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt werden.

Wenn Sie nicht vor Ort sind, sollten Sie den unterschrieben Exmatrikulationsantrag zusammen mit Ihrem Semesterausweis postalisch einreichen:

Universität Hamburg
Service für Studierende
Alsterterrasse 1, 3. Etage
20354 Hamburg

Ob Ihre Exmatrikulationsbescheinigung dann vor dem 15. Mai in STiNE zur Verfügung gestellt werden kann, hängt u.a. davon ab, wann das Team Studierendenangelegenheiten Ihre Exmatrikulationsunterlagen erhält und wann der Antrag bearbeitet werden kann. Sie sollten vielleicht den Exmatrikulationsunterlagen eine Notiz beifügen, dass Sie Ihre Exmatrikulationsbescheinigung in STiNE dringend benötigen. Ein genaues Datum kann ich Ihnen aber leider nicht nennen.

Zudem finden Sie Informationen zur möglichen anteiligen Rückerstattung der Kosten für das Semesterticket unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2928390.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
tinam
Beiträge: 13
Registriert: Di 3. Apr 2018, 10:38

Re: Exmatrikulationsbescheinigung

Beitrag von tinam »

Herzlichen vielen Dank!
Antworten