Immatrikulation nach vorläufiger Zulassung
Verfasst: Do 19. Apr 2018, 09:52
Schönen guten Tag,
ich war bisher vorläufig zur Promotion im Fachbereich Volkswirtschaftslehre zugelassen. Jetzt wurde ich vom Promotionsausschuss zur Promotion zugelassen.
Die Dame von der Graduate School meinte, ich müsste noch einmal bei Ihnen vorbeikommen, um mich zu immatrikulieren. Da ich bereits immatrikuliert bin und auch meine Studentenausweis für dieses Semester schon erhalten habe, frage ich mich, ob das tatsächlich notwendig ist. Wenn ja, muss ich dann auch erneut die beglaubigten Kopien meiner Zeugnisse vorlegen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Felicitas Eckebrecht
ich war bisher vorläufig zur Promotion im Fachbereich Volkswirtschaftslehre zugelassen. Jetzt wurde ich vom Promotionsausschuss zur Promotion zugelassen.
Die Dame von der Graduate School meinte, ich müsste noch einmal bei Ihnen vorbeikommen, um mich zu immatrikulieren. Da ich bereits immatrikuliert bin und auch meine Studentenausweis für dieses Semester schon erhalten habe, frage ich mich, ob das tatsächlich notwendig ist. Wenn ja, muss ich dann auch erneut die beglaubigten Kopien meiner Zeugnisse vorlegen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Felicitas Eckebrecht