Bearbeitet Richtiger Zeitpunkt der Exmatrikulation bei Hochschulwechsel
Guten Tag,

ich bin momentan Student in Baden-Württemberg und möchte da noch mein SS 2018 ohne Abschluss an einer deutschen Uni beenden.

Danach, WS 2018, möchte ich in Hamburg Medizin studieren und bin zuversichtlich, dass ich einen Platz erhalte.

Aus versicherungstechnischen Gründen wäre ich nur kurz bzw. im Idealfall gar nicht nirgendwo eingeschrieben an einer deutschen Uni. Könnte ich meinen Studienplatz in Hamburg für Medizin annehmen und mich nach der Annahme erst exmatrikulieren?

Wann würden Sie sagen ist der späteste Zeitpunkt, wo ich mich exmatrikulieren muss / exmatrikuliert sein muss, damit ich meinen Studienplatz in Medizin in Hamburg annehmen kann und auch im Oktober studieren darf?
Re: Richtiger Zeitpunkt der Exmatrikulation bei Hochschulwechsel
Hallo Neugieriger_Student,

Sie müssen mit der Einschreibung an der Uni Hamburg eine Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen Hochschule einreichen. Im Fall einer Einschreibung für Medizin liegt der Zeitpunkt der Immatrikulation, je nachdem über welche Quote Sie den Platz erhalten, zwischen Mitte August und Mitte September. Sie können die Bescheinigung auch später nachreichen, davon ist aber abzuraten, da das dazu führen kann, dass Sie Ihre endgültigen Semesterunterlagen von der Uni Hamburg, die auch Ihr Ticket für den öffentlichen Nahverkehr in Hamburg beinhalten, nicht rechtzeitig zu Semesterbeginn erhalten.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Richtiger Zeitpunkt der Exmatrikulation bei Hochschulwechsel
Ich habe gelernt, dass man sich nur zum Ende des Sommersemesters exmatrikulieren kann, nicht schon vor Beendigung dessen.

So würde man sich also jetzt die Bescheinigung für die Exmatrikulation zum Ende des Sommersemesters 2018 holen und würde diese dann gemeinsam mit der Immatrikulation zum WS 2018/19 in Hamburg einreichen.

Ist dies korrekt?
Re: Richtiger Zeitpunkt der Exmatrikulation bei Hochschulwechsel
Hallo Neugieriger_Student,

Korrekt ist, dass Sie die Exmatrikulationsbescheinigung mit Ihrer Immatrikulation an der Uni Hamburg einreichen. Wann Sie diese am besten bei Ihrer jetzigen Hochschule beantragen, fragen Sie besser dort noch einmal nach.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Richtiger Zeitpunkt der Exmatrikulation bei Hochschulwechsel
Ich danke für die Information.

Es reicht aber, wenn die Exmatrikulation für das Ende des SS 2018 ausgestellt ist?

Ich frage so penibel nach, um zu vermeiden, dass es ein Problem gibt damit, dass ggf. eine Überschneidung stattfindet, sodass man dann "doppelt" immatrikuliert ist.

Das SS 2018 endet ja erst am 30.9.2018 und ich würde mich ja fristgerecht in Hamburg schon viel früher immatrikulieren, eher so Mitte August, aber ja natürlich erst für das WS 2018/19. Aber die Unterlagen würde ich ja vorher einreichen müssen. Ergo, reiche ich Mitte August mit der Immatrikulation in Hamburg eine Exmatrikulationsbescheinigung meiner alten Hochschule ein, welche sagt, dass ich ab dem Ende des SS 2018 exmatrikuliert bin.

Wäre das so in Ordnung?
Re: Richtiger Zeitpunkt der Exmatrikulation bei Hochschulwechsel
Hallo Neugieriger_Student,

Ja, das ist so in Ordnung. Kurzfristige Überschneidungen der Immatrikulation an zwei Hochschulen sind beim Hochschulwechsel vollkommen normal und daher kein Problem.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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