Guten Tag,
im Jahr 2012 habe ich mich für das Masterstudium an der UHH beworben. Die hochschulzugangsberechtigung (2,0) sowie eine Feststellungsprüfungsbescheinigung habe ich selbstverständlich damals eingereicht.
Im Jahr 2015 habe ich mein Studium Erziehungs-und Bildungswissenschaft erfolgreich absolviert.
Seitdem arbeite ich im öffentlichen Dienst.
Da ich mich für das WS 18/19 für Deutsche Sprache und Literatur bewerben möchte, möchte ich Sie hiermit fragen, ob die hochschulzugangsberechtigung sowie den Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse aus dem Jahr 2012 bei der Bewerbung akzeptiert wird?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus.
Olga
Liebe Olga,
Sofern Sie als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ein Vorprüfungsdokumentation von uni-assist oder einen Anerkennungsvermerk einer deutschen Behörde besitzen, werden diese Dokumente auch für eine erneute Bewerbung akzeptiert. Auch Ihr Feststellungsprüfungszeugnis wird akzeptiert.
Deutschnachweise, die Sie zur Bewerbung an der Uni Hamburg einreichen dürfen nicht älter als drei Jahre sein, daher reicht Ihr Nachweis aus dem Jahr 2012 nicht aus. Auch ein Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde, gilt aber an der Uni Hamburg als ein ausreichender Deutschnachweis. Daher reichen Sie als Deutschnachweis einfach Ihr Bachelorabschlusszeugnis ein.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Sofern Sie als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung ein Vorprüfungsdokumentation von uni-assist oder einen Anerkennungsvermerk einer deutschen Behörde besitzen, werden diese Dokumente auch für eine erneute Bewerbung akzeptiert. Auch Ihr Feststellungsprüfungszeugnis wird akzeptiert.
Deutschnachweise, die Sie zur Bewerbung an der Uni Hamburg einreichen dürfen nicht älter als drei Jahre sein, daher reicht Ihr Nachweis aus dem Jahr 2012 nicht aus. Auch ein Hochschulabschlusszeugnis eines deutschsprachigen Studiengangs, der in einem Staat mit der offiziellen Amtssprache Deutsch absolviert wurde, gilt aber an der Uni Hamburg als ein ausreichender Deutschnachweis. Daher reichen Sie als Deutschnachweis einfach Ihr Bachelorabschlusszeugnis ein.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg