Bearbeitet Frage wegen Zulassung zum Zweitstudium
Liebes Team der Uni Hamburg - erst einmal möchte ich mich dafür bedanken, dass dieses Forum betrieben wird. Ich vermute, dass dies sehr aufwändig ist, doch schätze ich sehr die verbesserten Kommunikationsmöglichkeiten auf diesem Wege.

Meine Frage gilt dem Zweitstudium. Ich habe bereits ein Staatsexamen mit 1,3 für Lehramt an Gymnasien abgeschlossen, überlege jedoch, noch Grundschullehramt zusätzlich zu studieren. Nach bisheriger Recherche unterscheidet die Uni Hamburg nicht zwischen Erst- und Zweitstudium, sodass ich mich "regulär" bewerben könnte.

Meine Fragen sind die folgenden:

1) Stimmt es immer noch, dass ich mich mit der Abschlussnote meines Erststudiums bewerben könnte (in meinem Fall 1,3)?

2) Welche Fristen gelten für mich bezüglich der Bewerbung?

3) Welche Unterlagen werden letztendlich alle benötigt? Werde ich gesonderte Dokumente an die Uni Hamburg schicken müssen?

4) Gibt es generelle Anmerkungen, die für mein Vorhaben von Interesse sein könnten?

Ich bedanke mich ganz herzlich im Voraus und für Ihre Zeit :)

Beste Grüße!

Stefan
Re: Frage wegen Zulassung zum Zweitstudium
Lieber Stefan,

korrekt, an der Uni Hamburg ist bei einer Bewerbung keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitstudienbewerber/innen vorgesehen. Die Bewerbungsfrist (01.06. – 15.07. für das Wintersemester 18/19) gilt daher auch für Sie.

Da Sie aber mit Ihrem abgeschlossenen Staatsexamen eine weitere Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, können Sie bei der Online-Bewerbung wählen, ob Sie sich mit der Note der ersten Hochschulzugangsberechtigung oder mit der Note des Staatsexamen bewerben.

Zur Bewerbung (https://www.uni-hamburg.de/online-bewerbung) für ein Bachelorlehramtsstudium brauchen Sie noch keine Unterlagen/Nachweise einreichen, sofern Sie zur Bewerbung keine Sonderanträge stellen. Erst wenn Sie einen Studienplatz erhalten haben, müssen Sie zur Immatrikulation an der Uni Hamburg Unterlagen einreichen. Sie finden dann eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen unter: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#4114020.

Zu Ihrer letzten Frage:
Es können Ihnen vielleicht einige Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium an der Uni Hamburg angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hamburg zu erbringen sind. Daran anschließende Fragen hinsichtlich der Anrechenbarkeit konkreter Leistungen müssen Sie direkt an die jeweiligen Fächer anbietenden Fachbereiche richten, da Anrechnungen an der Uni Hamburg von den Fachbereichen selbst vorgenommen werden. Ihre diesbezüglichen Ansprechpersonen finden Sie in der folgenden Liste (jeweils in der Rubrik „Anrechnung von Studienleistungen“): http://www.lehramt.uni-hamburg.de/infor ... -dezentral. Beachten Sie bei Anfragen aber bitte, dass Leistungsanerkennungen an der Uni Hamburg erst dann verbindlich vorgenommen werden, wenn Sie immatrikuliert sind.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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